DNA-Dusche entlarvt Räuber und Einbrecher
Ein neuartiges System besprüht die Täter bei Überfällen ganz unbemerkt mit einer Markierungssubstanz.
Wuppertal. „Geld her. Und zwar sofort.“ Ohne zu zögern kommen die geschockten Mitarbeiter der Spielhalle der Forderung des maskierten Mannes nach. Kaum hat der Unbekannte die Beute, flüchtet er zur Tür hinaus.
Zurück bleiben geplünderte Kassen sowie fortwährende Angst und Unsicherheit bei Kunden und Personal. Der vermummte Gangster kommt dagegen trotz Videokameras und stillem Alarm häufig unerkannt davon.
Geht es nach der Wuppertaler Detektei S.E.S, soll ein neues Sicherheitssystem in NRW künftig effektiven Schutz vor Überfällen und Einbrüchen bieten: die „DNA-Dusche“. Die erste dieser Vorrichtungen wurde jetzt in der Wuppertaler Spielstätte „Spielpalette“ in Betrieb genommen.
Das System ist ebenso einfach wie effektiv: Am Türrahmen des Geschäfts wird eine Sprühvorrichtung angebracht, die eine Lösung mit einer Art DNA-Molekül-Muster enthält.
Bei einem Überfall aktivieren die Mitarbeiter Spraydüsen an der Tür mit einem verborgenen Schalter. Sobald der Räuber den Laden verlässt, wird er hauchfein mit der unsichtbaren und geruchlosen Flüssigkeit eingenebelt.
Diese künstliche DNA haftet bis zu acht Wochen lang auf Kleidern, Haaren und Haut. Abwaschen ist zwecklos, beim Täter sind mittels UV-Licht selbst die geringsten Spuren der Lösung nachweisbar. Auszulesen ist die ungefährliche DNA im Labor unter anderem bei Kriminalämtern.
„Jede DNA-Kanüle ist einzigartig, so ist der Verdächtige zweifelsfrei dem jeweiligen Tatort zuzuordnen“, sagt Dirk Brückmann von der Detektei, die die DNA-Dusche getestet und für effektiv befunden hat.
Die Polizei könne bei der Überprüfung von Verdächtigen gleich erkennen, ob es sich um den Täter handelt. „Die Beamten dürfen jedoch nicht ohne konkreten Verdacht zum Lichttest greifen“, erklärt Brückmann.
Stefan Küpling, Geschäftsführer der „Spielpalette“, erhofft sich von der DNA-Dusche vor allem eine abschreckende Wirkung. Gut sichtbare Hinweisschilder weisen auf die Vorrichtung hin: „Sieht das ein Räuber, wird er sich sicher zweimal überlegen, ob er die Tat begeht.“
Im vergangenen Jahr sei eine seiner fünf Filialen zweimal ausgeraubt worden: „Da musste etwas geschehen.“