NRW Fall Amri: „Akten waren nicht gesperrt“

Laut Sonderermittler gab der Generalbundesanwalt Erkenntnisse nicht frei. Der widersprach im Landtag gestern deutlich.

Der Fall Amri wird weiter im Untersuchungsausschuss des Landtags behandelt.

Foto: dpa

Düsseldorf. Der Generalbundesanwalt Peter Frank hätte die Erkenntnisse seiner Behörde zum Berlin-Attentäter Anis Amri wohl freigegeben, um eine Abschiebungsanordnung gegen den Gefährder zu erwirken. Er sei aber vom NRW- Innenministerium nie gefragt worden. Das sagte der 48-jährige Jurist am Freitag im Untersuchungsausschuss des Landtags aus.

Der GBA bezieht sich auf den Zeitraum Februar bis März 2016, als das LKA die vieldiskutierte Tischvorlage für die Sicherheitskonferenz NRW geschrieben hat und eine Abschiebungsanordnung angeregt hat.

Amri war als möglicher "Nachrichtenmittler" in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen ein Netzwerk mutmaßlicher Terrorunterstützer beobachtet worden. Wie Frank aussagte, habe das Landeskriminalamt ihn gefragt, ob er die Akten für eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a AufenthG freigeben würde. Dem LKA sei zugesichert worden, man werde sich dem nicht verschließen. Doch die Akten wurden dann vom Ministerium nie angefordert.

Der Sonderermittler der Landesregierung, Bernhard Kretschmer, hatte in dieser Woche zuvor gesagt, dass eine Abschiebungsanordnung, mit der Gefährder sofort ausreisepflichtig gemacht werden können, nicht möglich gewesen sei ohne die geheimen Daten der Generalbundesanwaltschaft. Der Paragraf 58a war bei den vergangenen Terminen des Untersuchungsausschusses bereits heiß diskutiert worden. Die Opposition hält es für nachlässig, dass Ralf Jägers Innenministerium diesen Weg nicht eingeschlagen hatte, um Amri außer Landes zu bringen. Jäger hielt stets dagegen, dass dies ohne für die tatsächliche Abschiebung notwendige Passersatzpapiere aus Tunesien ohnehin keinen Effekt gehabt hätte.