Flüchtlinge: Jeder Dritte darf dauerhaft bleiben

Zwei Monate vor Ende der Frist zieht NRW eine erste Bilanz: Danach wurden bislang 26 000 Anträge gestellt.

Düsseldorf. Die seit Ende vergangenen Jahres in Nordrhein-Westfalen geltende Bleiberechts-Regelung für langjährig geduldete Ausländer stößt auf große Resonanz: Bis Ende Juni stellten insgesamt 26 000 der in Frage kommenden rund 33 000 Personen einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. In 5400 oder jedem dritten der bislang 16 000 entschiedenen Fälle wurde diese auch erteilt.

Das Düsseldorfer Innenministerium legte gestern erstmals aussagekräftige Zahlen zu der Regelung vor, die nach jahrelangem politischen Streit im November 2006 von den Innenministern beschlossen worden war. Ziel ist es, den seit Jahren in Deutschland lebenden, gut integrierten Flüchtlingen insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien eine dauerhafte Perspektive im Land zu eröffnen.

Allerdings müssen die Ausländer für die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis strenge Kriterien erfüllen: Sie sollen mindestens sechs Jahre - wenn sie minderjährige Kinder haben - ansonsten acht Jahre in Deutschland leben, gut Deutsch sprechen und über eine Arbeitsstelle und ausreichenden Wohnraum verfügen. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Regelung sind dagegen Straftäter.

Zusätzlich zu den rund 5400 Aufenthaltserlaubnissen wurde in rund 8300 Fällen eine Option gegeben, bis Ende September alle Kriterien zu erfüllen - in den meisten Fälleneinen Arbeitsplatz vorzuweisen. 2400 Anträge wurden abgelehnt, etwa weil der Betroffene vorbestraft war.

Anträge auf ein Bleiberecht können nach der Länderregelung noch bis zum 30. September gestellt werden.

Aber auch anschließend gibt es noch Chancen für geduldete Ausländer, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können: Nach Erwartungen des Innenministeriums wird in Kürze die Bleiberechtsregelung des Bundes in Kraft treten, die in weiten Teilen der Länderregelung entspricht.