Flughafen Weezes Schicksal weiter unklar

Urteil: Das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands verweist Rechtsstreit zurück nach Münster.

Leipzig/Weeze. Der Regionalflughafen Weeze kann voraussichtlich noch mindestens ein paar Jahre weiterarbeiten. Das ist die Konsequenz aus einer gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die höchsten Verwaltungsrichter Deutschlands hatten sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht: Mehr als fünf Stunden verhandelten sie gestern in Leipzig über das Schicksal des Airports. Ein endgültiges Urteil indes fällten sie nicht: Sie verwiesen das Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht in Münster. Diese Entscheidung allerdings kann noch mehrere Jahre dauern.

Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass bei der Genehmigung des Flughafens Fehler gemacht worden waren. Genau wie zuvor schon das OVG, stießen sich auch die Leipziger Richter vor allem an den zu üppig bemessene Flugzeiten. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte in Weeze den Flugbetrieb von 5 Uhr morgens bis Mitternacht gestattet. "Warum solche weiten Flugzeiten, die im Grunde genommen selbst große Verkehrsflughäfen nicht haben?", hatte der Vorsitzende Richter Rondolf Rojahn in der Verhandlung gefragt.

Die Genehmigung der zivilen Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes der Briten leidet aus Sicht der Leipziger Richter zudem an einem Verfahrensfehler, weil eine Umweltverträglichkeitsprüfung versäumt worden war.

Nun muss das OVG in Münster erneut entscheiden. Allerdings öffnete das Bundesverwaltungsgericht den Münsteraner Kollegen eine neue Tür: Sie können entscheiden, ob die festgestellten Verfahrensfehler nicht durch ein sogenanntes "ergänzendes Verfahren" geheilt werden können.

Dies bedeutet im Klartext: Die Münsteraner Richter könnten beispielsweise ein neues, ergänzendes Planfeststellungsverfahren anregen, in dem dann die bislang fehlende förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt wird. Damit wiederum könnte das Gericht den Schwarze Peter letztlich wieder an die Politik zurückspielen.

Viele Anwohner und die niederländische Gemeinde Bergen hatten gegen die Genehmigung geklagt. Kläger-Anwältin Franziska Kunze war mit dem Urteil zufrieden: "Wie hatten insofern Erfolg, als das Gericht gesagt hat, dass die Flugzeiten in der Betriebsgenehmigung zu umfangreich sind." Aber auch der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow zeigte sich erleichtert: "Ich bin froh, dass wir das erfolgreiche Konversionsprojekt weiterführen können. Vor allem der Erhalt der circa 700 Arbeitsplätze am Flughafen war mir sehr wichtig."