Gericht entscheidet über Zukunft des Flughafen Weeze

Leipzig/Weeze. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über die Zukunft des Billigflieger-Airports Weeze am Niederrhein verhandelt. Anwohner und Gemeinden hatten gegen die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes geklagt und zunächst vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Recht bekommen.

Das OVG hatte 2006 Mängel beim Lärmschutz kritisiert und dem Flughafen die Betriebsgenehmigung entzogen. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die den Flugbetrieb von 05.00 Uhr morgens bis Mitternacht gestattet hatte, setzte eine Revision durch. Vor allem Ryanair fliegt von Weeze aus. Mit einem Urteil wurde noch am Donnerstag gerechnet.

Der Flughafen Weeze unweit der niederländischen Grenze ist einer der ersten privaten Airports in Deutschland. 45 Jahre lang hatte der ehemalige Militärflugplatz der "Royal Air Force" als Basis gedient, 1999 gaben ihn die Briten auf. Zwei Jahre später kaufte eine Gruppe niederländischer Investoren das etwa 620 Hektar große Gelände. Am 1. Mai 2003 startete der zivile Linienverkehr mit einem Flieger Richtung London. Vor allem der irische Billigflieger Ryanair nutzt den Flughafen und steuert von dort laut Winterflugplan 33 Ziele an. Die Flughafen-Betreiber rechnen dieses Jahr mit rund 1,5 Millionen Passagieren, 2007 waren es noch rund 850 000.