Fluthilfe-Einigung entlastet NRW
Bund gibt bei Forderung nach. 153 Millionen Euro weniger.
Düsseldorf. Die Bund-Länder-Einigung über die Fluthilfe wird auch Nordrhein-Westfalen deutlich weniger belasten als zunächst befürchtet. „Die Einigung bedeutet, dass Nordrhein-Westfalen sich vom nächsten Jahr an vermutlich mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag beteiligen wird“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf. Zuvor habe der Bund viel höhere Forderungen erhoben.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sprach nach den Beratungen der Länder mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) von einem klaren Signal für Betroffene: „Es wird schnell geholfen, es wird umfassend geholfen“, sagte sie in Berlin. Über Einzelheiten der Einigung wird sie den Landtag heute unterrichten.
Bund und Länder wollen gemeinsam bis zu acht Milliarden Euro in einen Fluthilfe-Fonds für die Opfer im Süden und Osten Deutschlands einzahlen. Nach dem vereinbarten Finanzierungsmodell wird der Bund das Geld für die Fluthilfen komplett vorfinanzieren. Die Länder zahlen davon die Hälfte zurück. Da der Bund aber gleichzeitig die Kosten der Bundesinfrastruktur allein trägt, reduziert sich der Länderanteil von bisher vier auf nun 3,25 Milliarden Euro.
Wenn die übliche Aufteilung der Länderanteile bei gemeinsamen Finanzierungen greift — also der sogenannte Königsteiner Schlüssel — wird NRW etwa ein Fünftel tragen müssen. Nach dem Kompromiss zugunsten der Länder wären das dann rund 683 statt 840 Millionen Euro.
Der Kompromiss der Ministerpräsidenten mit Schäuble räumt den Ländern nun 20 Jahre Zeit ein, ihren Anteil an Zins und Tilgung des vom Bund aufgenommenen Kredits abzutragen. Das hilft Ländern wie NRW, die sonst auf einen Schlag bis zu dreistellige Millionensummen hätten stemmen müssen. Ursprünglich waren zehn Jahre vorgesehen.
Teil der Einigung ist auch eine mögliche Entlastung der Länder beim „Fonds Deutsche Einheit“. Alle Details zur Ausgestaltung des Hilfsfonds sollen bis spätestens 5. Juli geklärt sein, damit er vor der Sommerpause beschlossen werden kann.