Gericht kippt rot-grünen Nachtragshaushalt

Die Landesregierung erleidet in Münster eine schwere Schlappe. Die CDU droht mit Neuwahlen.

Münster/Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung hat vor dem Landesverfassungsgericht in Münster eine schwere Niederlage erlitten. Die Richter erklärten gestern den Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 für verfassungswidrig und nichtig. Sie folgten damit der Klage von CDU und FDP.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gab sich gelassen. „Das hat nach einer ersten Einschätzung keine direkten Folgen für den Haushalt 2011“, sagte sie. Die CDU feierte das Urteil hingegen als „historischen Sieg“, so Karl-Josef Laumann, Fraktionschef der CDU im Landtag. Das Gericht habe die „Verschuldungsorgie von Rot-Grün“ gestoppt.

CDU-Landeschef Norbert Röttgen forderte Kraft auf, einen verfassungsgemäßen Haushalt für 2011 vorzulegen. „Wenn sie das nicht schafft, sind Neuwahlen unvermeidlich.“ Vize-Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) sprach von „hohen Hürden“, die das Gericht errichtet habe.

Mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 hatte Rot-Grün nach der Regierungsübernahme die Neuverschuldung von 6,6 Milliarden Euro auf die Rekordsumme von 8,4 Milliarden Euro gesteigert. Begründet wurde dies mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das sei nicht plausibel, sagten die Richter. Die positiven Konjunkturgutachten aus dem Herbst seien übergangen worden.

Im Nachtragsetat wurden auch das Sondervermögen für die WestLB (1,3 Milliarden Euro) und der Beamtenpensionsfonds (rund 100 Millionen Euro) aufgestockt. Auch das sei nichtig, urteilten die Richter. Die WestLB-Kosten müssen aus den laufenden Etats bestritten werden.