Gerichte: Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden
Köln (dpa). Auch in Köln dürfen die Mohammed-Karikaturen gezeigt werden: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag entschieden, dass die rechtsextreme Splitterpartei Pro NRW in der Nähe einer Moschee Mohammed-Karikaturen zeigen darf.
Das Rechtsgut Meinungsfreiheit müsse vom Staat besonders geschützt werden, erläuterte ein Gerichtssprecher. Dass damit in diesem Fall Risiken verbunden seien, reiche für ein Verbot nicht aus.
Ebenso hatte zuvor das Verwaltungsgericht Aachen mit Bezug auf eine andere Pro-NRW-Kundgebung in Düren entschieden. Es sei nicht davon auszugehen, dass es in Düren zu Ausschreitungen komme wie in Solingen oder Bonn, begründeten die Richter die Entscheidung.
Die Rechtsextremen hatten dagegen geklagt, dass ihnen der Landrat in Düren das Zeigen der Karikaturen verboten hatte. Das Gericht gab dem Antrag statt. In Köln-Ehrenfeld traf die Polizei am Ort der geplanten Kundgebung Sicherheitsvorkehrungen. Die Straße vor der Moschee - die sich in der letzten Bauphase befindet - wurde abgesperrt.
Außerdem waren mehrere hundert Polizisten vor Ort. Um schwere Ausschreitungen wie am Wochenende in Bonn zu verhindern, hat die Polizei mehr als 100 radikalen Islamisten verboten, Kölner Stadtgebiet zu betreten. Anhänger von Pro NRW zeigen seit gut einer Woche bei Kundgebungen in der Nähe von Moscheen Mohammed-Karikaturen. Bilder von Gott oder den Propheten sind im Islam verboten.