Zugang zu Informationen Grüne wollen mehr Transparenz bei Behörden und Kommunen

Düsseldorf · Die Grünen wollen mit einem Gesetzentwurf Behörden dazu verpflichten mehr Daten zu veröffentlichen. Unterstützung erhalten die Grünen vom Verein „Mehr Demokratie“ in NRW.

Matthi Bolte-Richter ist im Landtag Grünen-Sprecher für Digitalisierung und Innovation.

Foto: Grüne

Seit 2002 hat Nordrhein-Westfalen sein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. „Eine fast 20-jährige Erfolgsgeschichte“ nennt es Matthi Bolte-Richter, Sprecher für Digitalisierung und Innovation der Grünen-Landtagsfraktion. Das Gesetz regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Aber dafür sind bisher noch Anträge erforderlich und zum Teil auch Gebühren fällig. Die Grünen wollen mit einem neuen Gesetzentwurf die Behörden im Land jetzt zu proaktivem Handeln verpflichten – „keine Holschuld der Bürger mehr, sondern eine Bringschuld der Verwaltung“.

Das „Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu amtlichen Informationen“ soll nach Vorstellungen der Grünen zu „mehr demokratischer Teilhabe“ führen. Demnach würden alle Daten nach dem Open-Data-Prinzip in einem zentralen Internetportal kostenlos und in weiterverwendbaren Formaten bereitgestellt und zudem mit einer praktikablen Suchfunktion ausgestattet.

Der Gesetzentwurf sieht das für Landesbehörden ab Anfang 2022 vor, weil bis dahin auch die elektronische Aktenführung Pflicht ist. Kommunen, für die das E-Government-Gesetz für NRW von 2016 bisher nicht gilt, sollen drei Jahre länger Zeit haben zur Umstellung. Ausnahmen von der Informationspflicht sieht der Entwurf im Wesentlichen nur bei Fragen der inneren Sicherheit, personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor. Ähnliche Gesetzesregelungen gibt es bereits in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Fünf Punkte für mehr Transparenz in NRW

Mit ihrem Vorschlag, der auf der jüngsten Fraktionssitzung beschlossen wurde und im März-Plenum in den Landtag eingebracht werden soll, verbinden die Grünen einen Fünf-Punkte-Plan für eine Transparenzoffensive. Dazu zählen neben dem Entwurf für ein Informationszugangsgesetz die Forderung nach einem Lobbyregister, einem „legislativen Fußabdruck“ im Gesetzgebungsverfahren (also der Dokumentation der externen Einflüsse auf den Gesetzentwurf), einem Landesbeauftragten für Demokratie und Beteiligung sowie dem gesicherten Schutz von Whistleblowern.

Unterstützung erhalten die Grünen vom Verein „Mehr Demokratie“ in NRW. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei gut, „ist aber in die Jahre gekommen“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser, „weil sich die Möglichkeiten, Daten zugänglich zu machen, rasant weiterentwickelt haben“. Vorbild für alle bundesweit ähnlichen Initiativen sei das 2011 in Hamburg verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz gewesen.

Zwar belegt NRW auch schon ohne die angestrebten Erweiterungen im unter anderem von „Mehr Demokratie“ getragenenen bundesweiten Transparenzranking von Bund und Ländern Platz sieben. Doch Trennheuser hofft mit Blick auf den jetzt vorgelegten Entwurf dennoch, „dass sich die Landesregierung eingehend damit befasst“. Die Federführung bei den Beratungen wird der Innenausschuss haben. Bolte-Richter rechnet mit einer Expertenanhörung noch vor der Sommerpause. „Aber eine Abstimmung wird es sicher erst im Herbst geben.“ Er habe den Eindruck, „dass wir bei diesem Thema eher allein stehen“.