Klage gegen Verfassungsschutzgesetz

Innere Sicherheit: SPD und Grüne kritisieren den unzureichenden Schutz der Bürger.

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) steht eine weitere juristische Auseinandersetzung über sein umstrittenes Verfassungsschutzgesetz ins Haus. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen im Düsseldorfer Landtag reichten nun eine Normenkontrollklage gegen diese Neuregelung sowie gegen das neue Polizeigesetz beim Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster ein. Im Frühjahr wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum NRW-Verfassungsschutzgesetz erwartet. Dagegen geklagt hatte unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).

Monika Düker, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, begründete die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gestern damit, dass sich die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung voraussichtlich auf die umstrittene Online-Durchsuchung konzentrieren würden. Im Verfassungsschutz- sowie im Polizeigesetz des Landes gebe es aber weitere strittige Regelungen, die erst gar nicht in die Prüfung einbezogen seien. Beide Gesetze waren im vergangenen Jahr in Kraft getreten.

Düker und ihr SPD-Kollege Karsten Rudolph warfen Wolf vor, dass Freiheit und Sicherheit der Bürger in den Regelungen nicht in Balance seien. So werde der Schutz der Bürger vor dem Eindringen des Staates in ihre Privatsphäre nicht ausreichend gewährleistet. Seit 2004 hätten mehrere Gerichte geurteilt, dass bei einer heimlichen Überwachung wie dem Lauschangriff oder Observationen der private Kernbereich unangetastet bleiben müsse. Diese Vorgaben seien bei der Novellierung der beiden Gesetze schlichtweg ignoriert worden. Auch gebe es "Blanko-Vollmachten" für die Ermittler - ob sie Bürger überwachen dürfe, werde letztlich in ihr freies Belieben gestellt. "Es muss aber rechtsstaatliche Leitplanken geben, damit der Bürger nicht uferlos ausgeforscht werden kann", so die Grünen-Politikerin.

Verfassungsrechtliche Probleme sieht die Opposition auch bei den neuen Befugnissen der Behörden, sensible persönliche Daten an die Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern zu übermitteln. Hier sei nicht geregelt, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich sei.

Innenminister Wolf reagierte gelassen auf die neue Klage. Die CDU-Fraktion kritisierte, dass die Opposition Gerichten unnötige Arbeit mache. Es sei bekannt, dass beide Gesetze überprüft und gegebenenfalls überarbeitet würden, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe vorliege.