Urteil vor den Wahlen Kommunalwahl in NRW - Bleibt es bei der Stichwahl im Rennen um die Rathäuser?

Düsseldorf/Münster · Schwarz-Gelb will nur noch einen Wahlgang. Die Opposition wehrt sich. Der Verfassungsgerichtshof in Münster urteilt am Freitag.

 Bei der Kommunalwahl 2020 soll es nur noch einen Wahlgang geben.

Bei der Kommunalwahl 2020 soll es nur noch einen Wahlgang geben.

Foto: nn

Wenn am 13.September 2020 in Nordrhein-Westfalen die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gewählt werden, dann wird es keine Stichwahl mehr geben. Oder vielleicht doch? Am Freitag urteilt der Verfassungsgerichtshof in Münster darüber, ob das im April mit schwarz-gelber Mehrheit im Landtag verabschiedete Gesetz über die Abschaffung  eben dieser Stichwahl Bestand hat. SPD und Grüne haben geklagt, weil sie das Aus für die Stichwahl für verfassungswidrig halten.

Worum geht es?

Bislang ist es so: Erhält im ersten Wahlgang der Kommunalwahl keiner der Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters (Großstadt), des Bürgermeisters (kleinere Stadt und Gemeinde) und des Landrats (Kreisverwaltung) mehr als 50 Prozent der Stimmen, so kommt es zwei Wochen später zu einer Stichwahl. Das bedeutet: Die beiden Kandidaten oder Kandidatinnen, die im ersten Wahlgang am besten abgeschnitten haben, treten noch einmal gegeneinander an. Nach dem neuen Gesetz hingegen soll Verwaltungschef werden, wer im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen hat. Es gibt also nur noch einen Wahlgang.

Warum haben CDU und FDP die Stichwahl abgeschafft?

Union und FDP begründen die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen mit der sinkenden Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang. Das belege ein geringes Interesse der Bürger an der Stichwahl. Auch könnten so Kosten eingespart werden. Ein machtpolitisches (unausgesprochenes) Argument spielt ebenfalls eine Rolle: dass sich die CDU das Erringen von mehr Verwaltungschef-Posten verspricht, wenn sie als oftmals vor Ort stärkste Partei nach dem ersten Wahlgang vorn liegt. Vor allem aber wird argumentiert: Weil die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl niedriger sei, sei der dabei erfolgreiche Kandidat nicht so stark demokratisch legitimiert, wie wenn er im ersten Wahlgang mit stärkerer Wahlbeteiligung gewählt worden wäre.

Was hält die Opposition dagegen?

SPD und Grüne sehen es gerade umgekehrt. Ein Kandidat, der nur im ersten Wahlgang gewinnt, sei weniger demokratisch legitimiert. Wenn zum Beispiel fünf Kandidaten bei einer Kommunalwahl antreten, kann es leicht sein, dass derjenige ins Amt kommt, der bloß 30 Prozent oder weniger der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Rest verteilt sich auf die anderen Kandidaten. Das heißt dann aber auch: 70 Prozent oder mehr haben nicht für den Kandidaten gestimmt. Die große Mehrheit wollte ihn oder sie gerade nicht. Ein Makel, mit dem es sich kaum gut „regieren“ lässt. Der Kandidat hingegen, der sich in zwei Wahlgängen und damit auch bei der Stichwahl gegen den Zweitstärksten durchsetzt, sei viel stärker demokratisch legitimiert.

Weiteres Gegenargument: Kleinere Parteien werden benachteiligt, wenn es keine Stichwahl gibt. Müssen nämlich deren Anhänger damit rechnen, dass ihr Kandidat chancenlos ist, werden sie aus taktischen Gründen auf die Wahl ihres eigentlichen Wunschkandidaten verzichten, um ihre Stimme nicht zu „verschenken“. So wählen sie dann das „kleinere Übel“ der Kandidaten mit den größten Erfolgsaussichten. Bei einem zweistufigen Verfahren mit Stichwahl hingegen kann der Anhänger einer Partei mit Außenseiter-Chancen seinen Favoriten wählen. Ohne befürchten zu müssen, dass seine Stimme verloren ist. Er kann dann im zweiten Wahlgang immer noch einen Kandidaten wählen, für den der von ihm favorisierte Bewerber eine Wahlempfehlung gibt.