NRW erlässt ein Rauchverbot mit Schlupflöchern

Gesundheit: Das neue Gesetz gilt für öffentliche Räume ab Januar, Gaststätten bekommen eine Übergangsfrist bis 1. Juli.

Düsseldorf. Nun ist es amtlich: Mit den Stimmen von CDU und FDP billigte gestern der nordrhein-westfälische Landtag ein weitgehendes Rauchverbot. Ab dem 1. Januar ist es untersagt, in öffentlichen Gebäuden wie etwa Rathäusern, Krankenhäusern und Schulen zu rauchen. Das gleiche gilt generell für Gaststätten. Doch wurde den Wirten eine Übergangsfrist eingeräumt. Sie können sich bis zum 1.Juli 2008 Zeit lassen, ihre Kneipe oder ihr Restaurant auf Rauchfrei umzustellen.

Doch das neue Gesetz hat noch einige Schlupflöcher für Freunde des Glimmstängels. So darf auch über den 1. Juli 2008 hinaus in all den Gaststätten geraucht werden, in denen den Rauchern ein abgetrennter Raum zur Verfügung gestellt wird. Das kann auch der Thekenraum sein, wenn der Raucherraum kleiner ist als der Nichtraucherbereich. Auch in geschlossenen Gesellschaften darf geraucht werden.

Eine Ausnahme vom Kippen-Verbot gibt es auch für Brauchtumsveranstaltungen: Bei Karnevalsfeiern, Schützenfesten und in den Bierzelten ist die Zigarette zum Getränk künftig noch erlaubt.

Auch in öffentlichen Gebäuden gibt es noch einige Nischen für Raucher. Etwa in den stationären Pflegeeinrichtungen, in der Psychiatrie, in Behinderten-einrichtungen und der Obdachlosenhilfe. Überall dort können separate Räume für Raucher eingerichtet werden, heißt es im Gesetz.

Das Rauchverbot ist nicht unumstritten. SPD und Grünen geht es nicht weit genug. Sie verwiesen auf die Regeln in Bayern. Dort gibt es einen umfassenden Nichtraucherschutz - sogar aus den Zelten beim Oktoberfest werden die Glimmstängel verbannt.

Der Hotel- und Gaststättenverband hatte bis zuletzt für Ausnahmeregeln für die Eckkneipen gekämpft. Doch eine Ausnahmeregel für diese Schänken war aus juristischen Gründen nicht möglich. Vor allem die CDU hatte das intensiv geprüft.