Prozessbeginn: "Kofferbomber" vor Gericht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf will sich für das am Dienstag beginnende Verfahren gegen die Bombenbastler von Köln und Koblenz viel Zeit nehmen.

<strong>Düsseldorf. Der Schaffner schleppte den herrenlosen Koffer aus dem "NRW-Express" ins Fundbüro des Hauptbahnhofs Dortmund. Als die Mitarbeiter ihn dort öffneten, stockte ihnen beim Anblick einer Höllenmaschine der Atem: Eine Propangasflasche mit 11 Litern Gas, 4,5 Liter Benzin-Gemisch, ein Wecker und Drähte waren zu einer Bombe zusammengebaut. Tags darauf wurde eine zweite Bombe im Koblenzer Bahnhof entdeckt.

Nur handwerkliche Fehler der Bombenbastler hatten ein Blutbad und einen der schlimmsten Terroranschläge in der Geschichte der Bundesrepublik verhindert. Fast eineinhalb Jahre später steht der Libanese Youssef El H. (23) ab Dienstag wegen vielfachen versuchten Mordes vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Die Verteidigung legt nah, dass gar kein Anschlag geplant war. Die Konstruktionsfehler könnten Absicht der Bastler gewesen sein. Sie hätten die Kofferbomben nur als Warnung auf die Zugreise geschickt. Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen die Absicht der beiden Männer, möglichst viele Menschen zu töten, durch Aussagen aus dem Libanon belegt.

Eine Woche später reist er nach Deutschland zurück zu seiner Wohnung in Kiel. Als mit seinem Bild im Fernsehen nach ihm gefahndet wird, soll er in Panik seinen Vater im Libanon angerufen haben. Der rät ihm, aus Deutschland zu verschwinden. Doch der Kieler Bahnhof wird bereits von Fahndern observiert, als Youssef dort nachts auftaucht, um nach Skandinavien zu reisen.

Der Paragraph 129a des Strafgesetzbuches stellt die Bildung von terroristischen Vereinigungen unter Strafe: "Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."