NRW-Verfassungsrichter entscheiden über Ost-Hilfe

Die Solidarität mit den neuen Bundesländern stellt im Westen zwar kaum einer infrage. Bei der Kostenverteilung aber scheiden sich weiterhin die Geister. Am Dienstag muss der Verfassungsgerichtshof Nordrhein- Westfalen entscheiden, ob das bevölkerungsreichste Bundesland seine Städte und Gemeinden für den Aufbau Ost zu stark zur Kasse gebeten hat

Münster/Düsseldorf (dpa). 21 Kommunen (darunter auch Düsseldorf, Langenfeld, Haan, Hilden und Erkrath) haben beim höchsten NRW-Gericht in Münster Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie sich durch das geänderte Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 im Vergleich zum Land ungleich höher belastet sehen. Mehr noch: Mit rund 450 Millionen Euro an Solidarbeiträgen hätten sie sogar den gesamten NRW-Beitrag für den Aufbau Ost gestemmt, lautet der Vorwurf der 18 Städte und drei Gemeinden.

Die Beschwerdeführer von der kommunalen Seite zeigen sich vor der Urteilsverkündung siegesgewiss: „Die konkreten Nachfragen der Verfassungsrichter könnte man sicherlich als richtungsweisend werten“, sagt deren Vertreter, Rechtsanwalt Jörg Wacker. Die Verfassungsrichter hatten bei den konkreten Zahlungsströmen mehrfach nachgefasst und mögliche Korrekturen vor dem Hintergrund bundesgesetzlicher Regelungen aufgeworfen.

Berechnungsgrundlage für die Transferleistungen gen Osten ist eine vom Bund vorgeschriebene kommunale Quote von 40 Prozent. Im Jahr 2006 sei diese um 650 Millionen Euro überschritten worden, monieren die Beschwerdeführer. Wurde zuvor auf den Euro genau abgerechnet und eine Überzahlung per späterer Landeszuweisung ausgeglichen, floss 2006 lediglich eine Pauschalsumme von 200 Millionen Euro vom Land zurück in die kommunalen Kassen. Bleibt eine Differenz von 450 Millionen Euro, die die Städte und Gemeinden nicht hinnehmen möchten.

Ferner wollen die Kläger, dass für die Berechnung neben dem Aufkommen an Gewerbesteuer etwa auch das der Einkommenssteuer herangezogen wird. Dann würden ihrer Ansicht nach sogenannte Speckgürtelgemeinden ohne große Gewerbebetriebe aber mit vielen gut verdienenden Einwohnern nicht mehr bevorzugt.

Die klagenden Kommunen (als größere Städte sind Bonn, Düsseldorf, Rheda- Wiedenbrück, Köln und Münster dabei) gelten als vergleichsweise gut situiert. Ihre Verfassungsbeschwerde dürfte im Erfolgsfall aber auch die Kämmerer in ärmeren Rathäusern freuen, weil dann alle Kommunen von höheren Rückflüssen aus dem Landeshaushalt profitieren würden. „Wir sehen uns als eine Art Sprachrohr für die gesamte kommunale Familie in NRW“, sagt Rechtsanwalt Wacker.