Tarifänderungen im VRR

Folgende tarifliche Änderungen treten zum 01. August 2008 in Kraft:

Düsseldorf. Die bisherigen Tarifgebiete und die Wabenstruktur des Verbundes bleiben bestehen. 2. Der jeweilige Geltungsbereich für die Kurzstrecke und die Preisstufe A bleiben bestehen. Die Kurzstrecke wird um 10 Cent teurer. Beim Einzelticket der Preisstufe A gilt verbundweit ein einheitlicher Preis von 2,20 Euro (vorher 2,10 Euro). In 17 Städten sind jedoch - aufgrund des dort besseren ÖV-Angebots - die Monats- und Jahrestickets für die Preisstufe A um 2 Prozent - 2,5 Prozent höher. (z.B. Ticket1000 Abo in Düsseldorf 48,90 und in Bottrop 47,84 monatlich)

3. Bei der Preisstufe B bleibt der räumliche Zuschnitt und Geltungsbereich gleich und gilt wie vorher rund um ein individuell ausgewähltes Zentraltarifgebiet. 4. Die Preisstufe C gilt ab August 2008 dann nicht mehr verbundweit, sondern für zwei benachbarte zentrale Tarifgebiete plus alle daran angrenzende Gebiete. Hier hat der Kunde zahlreiche individuelle Kombinationen mit einer beträchtlichen Reiseweite, ohne direkt ein verbundweites Ticket zahlen zu müssen. 5. Für verbundweit gültige Tickets gilt zukünftig die neue Preisstufe D. 6. Alle Tickets mit verbundweiter Gültigkeit, also das SchokoTicket und BärenTicket, bleiben auch zukünftig verbundweit gültig, es ändert sich lediglich die Preisstufenbezeichnung von C auf D.

Die Tarifstrukturreform wird ab dem 01. August 2008 im Verbund umgesetzt. Im üblichen Übergangszeitraum von drei Monaten besteht für alle Kunden die Möglichkeit, Einzel-, 4er und Tagestickets abzufahren, nicht abgefahrenen Tickets umzutauschen oder sie sich gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro erstatten zu lassen.