Minister in Bedrängnis NRW-Justizminister Biesenbach in der Hackeraffäre vorerst entlastet
Düsseldorf · Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für eine uneidliche Falschaussage des NRW-Justizministers vor dem Untersuchungsausschuss zur Hacker-Affäre. Opposition im Landtag lässt nicht locker.
Peter Biesenbach (CDU) hat von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf kein Ungemach zu erwarten. Es gebe keinen Anfangsverdacht für eine falsche uneidliche Aussage des NRW-Justizministers vor dem Untersuchungsausschuss zur Hacker-Affäre, so die Ermittler. Hintergrund ist die Aussage des Ministers am 8. Juli im Ausschuss. Dort geht es um die Klärung der Frage, ob die schwarz-gelbe Landesregierung nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff 2018 auf das private Media-Netzwerk der damaligen Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) über längere Zeit vertuscht hat, dass es sich gar nicht um einen Hackerangriff handelte. Mögliches Motiv: Die Ministerin sollte weiter als Opfer dastehen.
In der Ausschussitzung hatte Biesenbach eingestanden, dass er den damals ermittelnden Staatsanwalt kontaktiert hatte, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Dass sei aber keine Einflussnahme gewesen. Nun wurde bekannt, dass Biesenbach kurz nach dem Telefonat seine Kabinettskollegin Schulze Föcking angerufen hatte. Davon hatte er im Ausschuss nichts gesagt. Eben diese neue Information wird nun Thema einer Landtagsdebatte am Donnerstag. Biesenbachs Verteidigungslinie ist dabei durch die Argumentation der dem Justizminister untergeordneten Staatsanwaltschaft vorgezeichnet. Diese begründete ihr Nicht-Tätigwerden so: Der Umstand, dass ein Telefonat unbekannten Inhalts stattfand, heiße nicht, dass Biesenbachs Aussage vor dem Ausschuss unrichtig gewesen sei.