NRW-Verfassungsgericht lehnt Kommunen-Beschwerden ab
Münster (dpa). Das Land hat gewonnen, die Kommunen aber einStück weit auch: Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht hat amDienstag die Beschwerde von Städten und Gemeinden gegen dieÜbertragung zusätzlicher und kostenträchtiger Aufgabenzurückgewiesen.
Gleichzeitig wurde der Regierung in Düsseldorf aberaufgeben, die den Kommunen dadurch entstehenden Ausgaben künftiggenauer zu berechnen. Der Gesetzgeber sei sogar „gegebenenfalls zurSelbstkorrektur verpflichtet“, befanden die Richter in Münster.Zunächst allerdings seien grobe Berechnungen anhand von Schätzungenund Pauschalen, die sich an Durchschnittswerten orientierten,verfassungskonform.
Die Kommunen hatten Beschwerde gegen die sogenannte Kommunalisierung eingereicht, weil sie aus ihrer Sicht nicht genügend Geld für die übertragenen Aufgaben - etwa Behindertenbetreuung und Elterngeldabwicklung - erhielten. Die gut zwei Dutzend beschwerdeführenden Städte und Kreise sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe hatten allein ihr Defizit mit 20 Millionen Euro jährlich beziffert.
Die Verfassungsrichter betonten, Abweichungen von den tatsächlichen Kosten seien zunächst gerechtfertigt, da verfassungsrechtliches Neuland betreten wurde. Der Staatssekretär im Innenministerium, Manfred Palmen, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung: „Das Gericht hat uns bestätigt, dass wir das richtig und seriös gemacht haben.“
Künftige Zahlungen werden wenn nötig angepasst - im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden. Von kommunaler Seite hieß es, das Verfahren sei verloren, aber es seien wichtige Grundsätze für die Zukunft festgelegt worden.