Minden Rechtsextremist will Zugang zur Richterausbildung erstreiten
Darf ein mehrfach vorbestrafter Rechtsextremist das zweite Jura-Staatsexamen ablegen? Das Land NRW sagt Nein und verweigert ihm den Zugang zum Referendariat. Dagegen ist der Mann vor Gericht gezogen.
Minden (dpa). Ein Mitglied der Neonazi-Partei „Die Rechte“ will vor Gericht seine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erstreiten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Studenten bisher den Zugang zum Rechtsreferendariat verweigert, weil er mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft ist. Der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele.
Am Montagmorgen muss das Verwaltungsgericht Minden im Hauptverfahren über die Beschwerde des Studenten gegen seinen Ausschluss vom Referendariat entscheiden. Ohne diesen Teil einer juristischen Ausbildung kann man kein Richter oder Anwalt werden.
In einem Eilverfahren hatten das Mindener Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Münster dem Land Recht gegeben. Als Teil einer Partei mit fremdenfeindlichen Positionen trete der Bewerber zudem aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Staates auf, hatte das Verwaltungsgericht seine erste Entscheidung begründet.
Die Partei die Rechte ist nach Angaben des Verfassungsschutzes vor allem ein Sammelbecken von Neonazis, die aus 2012 verbotenen Kameradschaften stammen. Sie zeichne sich durch eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aus.