Reform: Das bringt die Gesundheitskarte

Sichtbarste Neuerung ist, dass auf der Karte ein Bild des Patienten zu sehen ist.

Düsseldorf. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte an die rund 80 Millionen Versicherten in Deutschland gilt als eines der größten Reformprojekte in der Geschichte des Gesundheitswesens. Nach jahrelangem Streit und Verzögerungen soll sie nun endlich kommen. Wir erklären die wichtigsten Änderungen:

Die elektronische Gesundheitskarte ersetzt die bisherige Versichertenkarte. Sie wird in einem ersten Schritt nur eine Daten-Grundausstattung haben, zu der wie bisher Name des Patienten, Krankenkasse, Geburtsdatum und - erstmals - ein Bild des Patienten gehören. Durch das Bild soll der Missbrauch von Karten erschwert werden. Die weiteren Daten, die teils obligatorisch, teils freiwillig gespeichert werden, sollen in Etappen folgen. Einen konkreten Zeitplan gibt es aber noch nicht.

Das Bundesgesundheitsministerium erhofft sich durch die Bündelung von Patientendaten unter anderem eine bessere und gezieltere Behandlung, weil Ärzten mehr Informationen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Arzneimittelunverträglichkeiten beziehungsweise Wechselwirkungen vermieden und Kosten im Gesundheitswesen reduziert werden - auch durch eine Vereinfachung der Dokumentation von Patientendaten.

Sollte die Einführung in der Region Nordrhein beginnen, dann werden die Karten dort voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres ausgegeben. Frühestens ab Herbst 2009 soll nach derzeitiger Planung die bundesweite Ausgabe der Karten durch die Kassen folgen.

Auf der Karte werden Rezepte des Arztes elektronisch gespeichert, das Papierrezept gehört dann der Vergangenheit an. Die Karte ersetzt zudem den Auslandskrankenschein - eine Behandlung im Ausland soll auf diese Weise vereinfacht werden.

Auf freiwilliger Basis können wichtige Daten für eine medizinische Versorgung im Notfall gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem chronische Erkrankungen, Blutgruppe oder Allergien.

Auf der Karte können auch Arzneimittel dokumentiert werden, die der Patient eingenommen hat. Auf diese Weise sollen Doppelverordnungen und Wechselwirkungen vermieden werden.

In einer letzten Ausbaustufe kann die elektronische Patientenakte gespeichert werden. Dazu gehören die individuelle Krankengeschichte eines Patienten, Laborbefunde, Operationsberichte und Röntgenbilder.

Darüber streiten sich die Geister. Das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass der Zugriff auf die Daten nur nach Autorisierung des Patienten mittels einer Pin-Nummer sowie zusammen mit dem sogenannten elektronischen Heilberufsausweis möglich ist, den Ärzte und Apotheker erhalten. Die Daten dürften zudem nur im Rahmen einer medizinischen Versorgung verwendet werden.

In Notfällen kann der behandelnde Arzt auch ohne Eingabe der Patienten-Pin-Nummer auf die Notfalldaten zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Kritiker fürchten dagegen, dass das System technisch nicht ausgereift ist. Zudem stelle die Speicherung sensibler Daten auf zentralen Servern eine weitere Form der sogenannten Vorratsdatenspeicherung dar.

Modellregionen: Die elektronische Gesundheitskarte wird bundesweit in sieben Modellregionen getestet, darunter in der Region Bochum/Essen.

Versicherte: In Bochum/Essen wurden bislang rund 7000 Karten ausgegeben, die Versicherte auf freiwilliger Basis testen. Bis Ende März soll die Zahl sogar auf 10 000 Personen wachsen. Zudem sind mehr als 20 Arztpraxen, 40 Ärzte, 15 Apotheken und zwei Krankenhäuser eingebunden.

Daten: In der derzeitigen ersten Phase werden bis August die verpflichtenden Datenspeicherungen wie der Name des Versicherten und das elektronische Rezept sowie die freiwillige Speicherung von medizinischen Informationen für einen Notfall getestet.