Schon wieder: Häftling frei, weil Justiz zu langsam ist

Bundesverfassungsgericht: Landgericht Mönchengladbach bearbeitete Berufung eines Verurteilten nicht schnell genug.

Düsseldorf. Die Justiz in NRW hat erneut einen Untersuchungshäftling wegen zu langsamer Bearbeitung des Verfahrens freilassen müssen: Ein vom Amtsgericht Mönchengladbach zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilter Gewalttäter ist am 24.Juni auf freien Fuß gesetzt worden, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Dienstag bestätigte. Das OLG sei damit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Erst vergangene Woche war in Mönchengladbach ein vorbestrafter Kinderschänder freigelassen worden, weil die dortige Staatsanwaltschaft zu langsam gewesen sein soll.

Im aktuellen Fall war der Mann im März 2008 vom Amtsgericht Mönchengladbach zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, weil er unter anderem eine Frau geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Gegen das Urteil hatte der Mann sofort Berufung eingelegt. Dieses Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach wurde aber aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht schnell genug vorangetrieben. Es sei zu vielen unnötigen Verzögerungen gekommen: Urteil und Akten wurden jeweils erst mit mehrwöchiger Verspätung zugestellt, bis zum ersten Verhandlungstermin dauerte es sieben Monate, und das für den Mann negative Berufungsurteil wurde erst im Januar 2009 gesprochen. Über die dann eingelegte Revision wurde noch nicht befunden. Während der gesamten Zeit saß der Mann in U-Haft - insgesamt 20 Monate. Die Karlsruher Richter verwiesen jetzt auf ihre langjährige Rechtsprechung, wonach Verfahren beschleunigt zu Ende gebracht werden müssen, solange der Betroffene in Haft sitzt.