Inklusionsstärkungsgsetz Sozialverband NRW: „Rechte der Behinderten verwässert“
Kritik an dem geplanten Gesetz des Sozialministeriums: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen müsse uneingeschränkt gelten.
Düsseldorf. Zu schwammig, zu unverbindlich: Der Sozialverband (SoVD) NRW lehnt das geplante Inklusionsstärkungsgesetz des Landes ab. Landesvorsitzender Franz Schrewe vermisst vor allem den Satz, dass die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen „uneingeschränkt für das Land und die Kommunen gilt“, wie er gestern in Düsseldorf erklärte. Er habe die Sorge, dass die Verpflichtungen verwässert werden: „Wir brauchen verbindliche und konkrete Regelungen, Finanzierungsperspektiven und zeitliche Festlegungen zur Umsetzung.“
So aber verpflichte sich das Land nicht, sämtliche Barrieren im öffentlichen Raum zu erfassen und zu beseitigen. Auch die barrierefreie Informationstechnik, bereits 2004 rechtlich vorgeschrieben, sei nicht überall realisiert worden. Zwar enthalte der Gesetzesentwurf gute Elemente, wie das Recht auf einen Gebärdendolmetscher bei Elternsprechtagen und -abenden, verliere sich aber im Kleinklein. „Wie die Lebensbedingungen der Menschen an das BRK angepasst werden können, fehlt“, sagte der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des SoVD NRW, Daniel Kreutz.
Sozialminister Rainer Schmeltzer (SPD) wies die Kritik gegenüber unserer Zeitung zurück: „Tatsächlich gelten nicht alle Artikel der UN-Konvention unmittelbar.“ Wichtige Rechte müssten erst durch Landesrecht umgesetzt werden. Für die Erfassung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum werde derzeit unter anderem eine Datenbank erstellt, an der auch Menschen mit Behinderungen mitwirkten.
Laut SoVD leben rund 1,7 Millionen anerkannte Schwerbehinderte sowie 560 000 pflegebedürftige alte Menschen in NRW. Wer insgesamt unter die BRK fällt, sei nicht statistisch erfasst.
Das Inklusionsstärkungsgesetz soll im Frühjahr im Landtag verabschiedet werden. mws