Umweltzone light an der Ruhr

Feinstaub: Die Landesregierung beschließt abgespeckte Version für eine bessere Luft im Revier.

Essen. Im Ruhrgebiet werden die Grenzwerte für Feinstaub an der Hälfte der Messstellen, beim Stickstoffdioxid an mehr als 60 Prozent der Messstellen überschritten. Doch die zunächst angekündigte flächendeckende Umweltzone wird es dort ab dem 1. Oktober nicht geben. Ausgenommen bleiben vor allem die Autobahnen und Durchfahrtsstraßen mit überregionaler Bedeutung. Auch für Handwerker, die für ihre Fahrzeuge keine Plakette bekommen und sie nicht mehr umrüsten können, gibt es kein Fahrverbot. Für Anwohner gelten Übergangsregelungen.

Die CDU-geführten Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrsministerien haben der Wirtschaft auf Druck des Koalitionspartners FDP Zugeständnisse gemacht. Die gestern vom Landeskabinett abgesegnete abgespeckte Version "Umweltzone Ruhrgebiet" sieht nun mehrere nicht zusammenhängende Sperrgebiete für ältere Autos vor. NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) ist dennoch zuversichtlich, die Giftwerte in der Luft zu senken.

Plakettenpflicht wird in besonders mit dem gesundheitsschädlichen Feinstaub belasteten Städten und Stadtteilen gelten. Demnach gibt es drei größere Umweltzonen: Duisburg, der Ballungsraum Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Bochum sowie Dortmund. Dazu kommen zwei Mini-Zonen in Teilen von Bottrop und Recklinghausen. Sollten die Zonen das Feinstaub-Problem entgegen den Erwartungen von Minister Uhlenberg nicht merklich verringern, soll laut Kompromiss 2011 doch noch die ursprünglich von Experten empfohlene große Umweltzone kommen. Dann würden auch Mülheim, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten miteinbezogen.

"Mit insgesamt rund 225 Quadratkilometern Gesamtfläche ist das immer noch die größte Umweltzone in Europa", sagte Uhlenberg gestern. Im Vergleich dazu liege die Größe der in Deutschland bereits bestehenden Umweltzonen in Köln, Hannover, Berlin und Stuttgart bei etwa 15 bis 207 Quadratkilometern. Der Zeitplan sieht vor, dass im Mai die Luftreinhaltepläne in Kraft treten und dass Autofahrer ab 1. Oktober in den betroffenen Orten und Straßenzügen eine grüne, gelbe beziehungsweise rote Feinstaubplakette hinter der Windschutzscheibe kleben haben müssen oder sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen.

"Für Anwohner und Gewerbetreibende wird es unbürokratische Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben, um wirtschaftliche und soziale Härten zu vermeiden", kündigte Minister Uhlenberg an. Sie können sich während einer Übergangsfrist von einem halben Jahr von der Plakettenpflicht bei ihrem Straßenverkehrsamt befreien lassen. Ebenfalls sind Ausnahmen für Kraftfahrzeuge vorgesehen, die über einen Handwerkerparkausweis verfügen. Ausnahmen gibt es auch für Oldtimer, /Busse, Taxen und für Schwerbehinderte, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Minister Uhlenberg betonte, dass die Plakettenpflicht für Autofahrer in den Ruhrgebietsstädten nur eine von 80 Maßnahmen zur Feinstaub-Reduzierung ist. "Die Umweltzonen sollen auch ein Anreiz sein, Fahrzeugflotten zu modernisieren", so der CDU-Politiker. Helfen sollen auch Straßengrün, bessere Fahrbahnreinigung oder die Sanierung von alten Industrieanlagen, die die Luft verpesten.

Fristen Die Kennzeichnungsverordnung ist am 1. März 2007 in Kraft getreten. Seit 1. Januar gibt es Umweltzonen zum Beispiel in Köln, Hannover, Stuttgart und Berlin. Teile des Ruhrgebiets folgen am 1. Oktober. Pläne für Düsseldorf und Wuppertal wurden jüngst auf Eis gelegt.

Plaketten Die Plaketten sind bei allen Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Es gibt sie auch bei den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie bei allen Autowerkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen (mehr als 30000 in NRW). Die Plakette kostet etwa fünf Euro.

Schadstoffgruppen Es gibt vier Gruppen. Benziner, die die Euro-Anforderungen (1 bis 4) erfüllen, gehören zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette). Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, bekommt keine Plakette. Diesel-Fahrzeuge gehören je nach Euro-Anforderung zur Gruppe 4, 3 (gelbe Plakette), 2 (rote Plakette), oder 1 (keine Plakette).

Strafen Die Plakette ist freiwillig. Ohne darf man die Umweltzonen allerdings nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. In Köln galt bisher eine Schonfrist, die aber gestern zu Ende gegangen ist. Allerdings wird nicht jeder Fahrer mit einem Knöllchen bestraft: "Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes erfassen das auffällige Fahrzeug. Im Innendienst wird dann nachgeschaut, ob es eine Plakette bekommen kann oder nicht", sagte eine Sprecherin. Mit einer Strafe müssen dann aber die "Stinker" rechnen. Fahrer von sauberen Autos werden lediglich schriftlich aufgefordert, sich eine Plakette zu besorgen.