Umweltzonen: Nachrüsten oder Ausnahme-Erlaubnis im Härtefall
Ab 1. Juli gilt: Die Zufahrt in Umweltzonen ist nur noch mit grüner Plakette gestattet. Was tun, wenn man die nicht hat?
Düsseldorf. Elf Prozent der Fahrzeuge in NRW sind nicht ausreichend ausgestattet, um in der ab heute geltenden „grünen“ Umweltzone unterwegs zu sein. Allein in Düsseldorf sind es 15 000 Fahrzeuge, in Wuppertal 5670. Diese dürfen mangels grüner Plakette nicht in Städte mit Umweltzone einfahren — andernfalls können 80 Euro Bußgeld fällig werden. Dieser Grundsatz gilt im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung in Wuppertal, Krefeld, Düsseldorf, Neuss, Remscheid, Mönchengladbach und Langenfeld.
Und was macht der, der noch keine Plakette hat? Der einfachste Weg: Er kauft sich eine. Ob er sie tatsächlich für etwa fünf Euro in der Autowerkstatt oder beim Tüv bekommt, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs ab, das von den Fachleuten anhand des Fahrzeugscheins festgestellt wird.
Vor allem ältere Diesel-Fahrzeuge mit Schadstoffnorm Euro 3 ohne Rußpartikelfilter erhalten eine grüne Plakette nur nach Nachrüstung. Laut Zentralverband des Deutschen Kraftfahrtzeuggewerbes kostet das je nach Fahrzeug und Aufwand zwischen 650 und 1500 Euro inklusive der Einbaukosten.
Für seltenere Fahrzeuge gibt es aber teilweise keine Nachrüstsysteme. Wer dann nicht den Weg gehen will, das Fahrzeug zu verkaufen — etwa ins Ausland oder an einen Käufer in einer Kommune ohne Umweltzone — für den gibt es immer noch die Möglichkeit, sich die Nicht-Nachrüstbarkeit von einer Prüfstelle wie etwa dem Tüv bestätigen zu lassen. Die Straßenverkehrsämter können nämlich in seltenen Fällen Ausnahmegenehmigungen für nicht nachrüstbare Fahrzeuge erteilen.
In Düsseldorf und Wuppertal bewegt sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen nur im dreistelligen Bereich. So können etwa Handwerksbetriebe mit älteren Fahrzeugen, deren Ersatz große Verluste bedeuten würde, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch für Oldtimer gibt es Sonderregeln.
Die Stadt Wuppertal nennt als Beispiel für eine individuelle Ausnahmegenehmigung in einem besonderen Härtefall diesen Fall: Ein Bildhauer, dessen Atelier in der Umweltzone liegt und der mit seinem Lkw die für sein Schaffen erforderlichen Materialien sowie die fertigen Objekte transportiert. Dieser Lkw ist seit vielen Jahren in seinem Besitz, hat eine nur geringe jährliche Fahrleistung und ist nicht nachrüstbar. Der Künstler konnte aber nachweisen, dass ihm die Anschaffung eines anderen, umweltfreundlicheren Fahrzeugs wirtschaftlich nicht möglich ist und das Fahrverbot der Umweltzone ihn in seiner Existenz gefährden würde.