Urteil: 13 000 Euro für den Neusser Bürgermeister
Herbert Napp darf das Salär für die RWE-Beiratstätigkeit behalten.
Neuss/Düsseldorf. Mit einem überraschenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern dem Neusser Bürgermeister Herbert Napp (CDU) in seiner Klage gegen die Stadt Recht gegeben und damit indirekt dem Landesgesetzgeber einen Arbeitsauftrag erteilt: Der hauptamtliche Bürgermeister muss die Vergütungen aus seiner Nebentätigkeit im RWE-Regionalbeirat nicht an die Stadt abführen. Anderes lässt die Gesetzeslage nicht zu.
Die Begründung ist eine rein formal-juristische. Die entsprechende Rechtsverordnung sei ungültig, so der Vorsitzende Richter Norbert Chumchal, weil sie nicht vom entsprechenden Landesgesetz abgedeckt sei. "Die Rechtsverordnung ist nichtig, diese Nebentätigkeit im RWE-Beirat ist keine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst", erklärte der Richter in der Urteilsbegründung.
Ausgangspunkt ist die Mitgliedschaft des Bürgermeisters im Regionalbeirat von RWE. Viermal im Jahr tagt dieser Beirat im Schnitt zwei Stunden, gezahlt wird von RWE etwa 6500 Euro. Die Stadt Neuss hatte ihren Bürgermeister auf Druck des Landrates angewiesen, die Vergütungen für zwei Jahre abzuführen. Napp zahlte nur unter Vorbehalt und klagte - und konnte sich gestern bestätigt fühlen.
Da präsentiert das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine echte Überraschung: Das Mitwirken des Bürgermeisters im RWE-Beirat ist keine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst. Nachzuvollziehen ist das dem Laien nicht, zumal ausschließlich formal-juristisch argumentiert wurde. Das Gericht musste sich erst gar nicht mit Inhaltlichem beschäftigen: Was tut ein hauptamtlicher Bürgermeister im RWE-Beirat, warum tut er das, und für wen, wenn er denn eben nicht, wie es Napp formulierte, Belange der Kommune vertritt? Nein, das Gericht verwies auf die fehlende Rechtsgrundlage, soll heißen, den Fehler im Landesgesetz-Rechtsverordnungs-System. Schön für den Bürgermeister, ein Schlag für das Innenministerium. Und es bleibt die Erkenntnis: Hier muss dringend nachgearbeitet werden.