Hinweisen nicht nachgegangen Verschwundener Junge in Schrank - Vorermittlungen gegen Polizei

Recklinghausen · Zwei Jahre nach seinem Verschwinden wird ein Junge von der Polizei zufällig im Schrank eines Mannes gefunden. Dass ein Hinweis auf genau diese Wohnung von der Polizei nicht verfolgt wurde, ruft jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

 Im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet. Hintergrund ist ein Hinweis nach der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY· ungelöst» auf den Aufenthaltsort des Jungen - der jedoch «ohne weitere Ermittlungen zu den Akten genommen» wurde.

Im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet. Hintergrund ist ein Hinweis nach der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY· ungelöst» auf den Aufenthaltsort des Jungen - der jedoch «ohne weitere Ermittlungen zu den Akten genommen» wurde.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet. Hintergrund ist ein Hinweis nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ auf den Aufenthaltsort des Jungen - der aber „ohne weitere Ermittlungen zu den Akten genommen“ wurde, wie es in einem vertraulichen Bericht an den Innenausschuss des Landtags heißt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Hinweis schon im Juli 2019

Der Junge war im Dezember in einem Schrank in der Wohnung eines Mannes (44) gefunden worden, gegen den damals wegen Kindesmissbrauchs ermittelt wurde. Laut dem Bericht des NRW-Innenministers hatte am 24. Juli 2019 eine „Aktenzeichen XY“-Zuschauerin einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Jugendlichen gegeben. Da sie das aber nur aus zweiter Hand wusste, rief die Polizei bei dem Mann an, der ursprünglich der Frau davon erzählt hatte. Dieser nannte auch den Namen des tatsächlich bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraften Mannes aus Recklinghausen.

„Fatale Fehleinschätzung“

Das Ergebnis des Telefonats kam laut Bericht allerdings ohne weitere Ermittlungen zu den Akten. Dadurch wurde auch niemand hellhörig, als gegen den Mann am 30. Oktober 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs eingeleitet wurde. Erst fast zwei Monate später kam es zu der Wohnungsdurchsuchung, bei der zufällig der Junge entdeckt wurde.

Der Beamte, der den Hinweis bearbeitet habe, sei zu dem Schluss gekommen, bei dem in Recklinghausen gesichteten Jugendlichen könne es sich nicht um den Gesuchten handeln, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Die Duisburger Polizei stufe dies inzwischen selbst als „fatale Fehleinschätzung“ ein.

Außerdem seien bei dem Vermisstenfall nicht alle Standards eingehalten worden, berichtete Reul. So seien die in solchen Fällen vorgeschriebenen Wohnungsdurchsuchungen erst mit einigen Tagen Verspätung erfolgt.

Gegen den Verdächtigen, bei dem der Junge mehr als zwei Jahre lebte, wird laut dem Bericht inzwischen auch wegen Vergewaltigung und des Herstellens jugendpornografischer Schriften ermittelt. Videos, die in seiner Wohnung gefunden wurden, belasten den Mann demnach.

(dpa)