Weeze: Etappensieg für Flughafen

Der Flugbetrieb geht weiter. Die Bundesrichter in Leipzig fällen eine endgültige Entscheidung.

<strong>Weeze. Es gibt wieder Hoffnung für den Flughafen Weeze. Die Sorge um eine unmittelbare bevorstehende Schließung des Airports ist vorerst vom Tisch. Dennoch liegt die Zukunft des ehemaligen Militärflughafens Laarbruch in den Händen von Juristen: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird sich mit der Problematik beschäftigen. Wann die Bundesrichter in Leipzig den Fall verhandeln, ist noch völlig offen. Vor Ende dieses Jahres ist aber nicht mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen. Im Januar letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) einer Klage von 16 Anwohnern gegen den Flughafen Weeze stattgegeben und die luftrechtliche Genehmigung für den Airport durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgehoben. Das OVG hatte unter anderem moniert, dass kein für die Umweltverträglichkeit kein formelles Verfahren durchgeführt worden sei. Darüber hinaus hatten die Münsteraner Richter eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen hatte die Bezirksregierung Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde aus Düsseldorf gaben jetzt die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig statt und ließen die Revision gegen das Münsteraner Urteil zu. Das Verfahren habe grundsätzliche Bedeutung, hieß es aus Leipzig; es könne dazu beitragendie Rechtsprechung zu den rechtlichen Anforderungen an Genehmigungen bei der zivilen Nutzung ehemaliger Militärflugplätze weiterzuentwickeln. Nun wird das Bundesgericht die luftrechtliche Genehmigung für Weeze überprüfen. Dort war nach dem Abzug der britischen Streitkräfte im Mai 2003 der zivile Flugbetrieb aufgenommen worden. Die Bezirksregierung hatte für die strukturschwache Region Linien-, Touristik- und Frachtflugverkehr zugelassen. Der Flugbetrieb wurde für die Zeit von 5 bis 24 Uhr genehmigt; in Ausnahmefällen kann rund um die Uhr gestartet und gelandet werden.

19 000 Unterschriften für den Flughafen

Diese Genehmigung, hatten die Münsteraner Richter im vergangenen Jahr geurteilt, sei sehr breit angelegt, insbesondere was Abend- und Nachtzeit sowie die Wochenenden betreffe. Sie leide an Abwägungsfehlern. Moniert wurde zudem die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zufrieden zeigte sich auch Regierungspräsident Jürgen Büssow. Nun könne der Flugbetrieb weitergehen, der Airport und das angebundene Gewerbegebiet werde für Investoren zunehmend attraktiver. Somit könnten weitere Arbeitsplätze ermöglicht werden.

Büssow verwies auch darauf, dass sich der Flughafen Weeze einer großen Rückendeckung durch die Bevölkerung erfreue. Von usprünglich 6000 Widersprüchen im Januar 2001 seien über 2000 noch während des Verfahrens zurückgezogen worden. Im Januar 2006 fanden sich, wohl aufgerüttelt durch das Urteil des OVG, bereits 19 000 Befürworter des Airports auf einer Unterschriftenliste.