Zenus 2011: Warten auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Einwohnerzahl ist wichtig. Deshalb klagen 66 Kommunen in NRW gegen einen amtlichen Bescheid, der sie schrupfen ließe. Goch am Niederrhein wäre als erste Stadt dran gewesen. Doch die Richter wollen abwarten, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt.
Düsseldorf (dpa). Der juristische Streit um die nach dem Zensus 2011 ermittelte amtliche Einwohnerzahl von Städten in NRW ist erst einmal vertagt. Mit Blick auf ein gleichgelagertes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hob das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag einen Termin in der kommenden Woche auf.
Dabei sollte erstmals in NRW die Klage einer Kommune verhandelt werden: Goch am Niederrhein hatte nach dem Zensus laut amtlichem Bescheid 1417 oder 4,15 Prozent Bürger weniger. Dagegen geht die 33 000-Einwohner-Stadt vor. Hinter der Klage stehen weitere 19 Kommunen vom Niederrhein.
Insgesamt gehen in NRW 66 Kommunen zwischen Aachen und Winterberg gegen die Bescheide vor. Die Einwohnerzahl ist eine wichtige Stellschraube für Zuweisungen. Aber auch die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber oder die Frage, ob eine freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr infrage kommt, hängen davon ab.
Das Verwaltungsgericht teilte mit, der Termin am 25. Februar sei aufgehoben worden, das Verfahren solle ausgesetzt werden. Denn die Stadt Berlin, die nach dem Zensus rund eine halbe Milliarde Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich bekommt, will das Zensus-Verfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. „Die Kammer will abwarten, was dabei herauskommt“, sagte ein Gerichtssprecher.