Klage gegen Zensus-Ergebnisse: Wächst Grefrath bald wieder?

Das erste Gericht in NRW verhandelt über den Protest gegen die 2011 beim Zensus ermittelten Einwohnerzahlen. Für die Niersgemeinde geht es um finanzielle Einbußen.

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Grefrath. Von einem Tag auf den anderen fehlten der Gemeinde Grefrath mal eben ein paar tausend Einwohner. Und zwar nicht etwa wegen einer Völkerwanderung, sondern weil der Landesbetrieb Information und Technik (IT NRW), früher statistisches Landesamt, das so festgestellt haben wollte. Grundlage waren die Ergebnisse des 2011 gelaufenen Zensus, einer Art Mini-Volkszählung. Und die lagen unter den bisherigen offiziellen Einwohnerzahlen der Gemeinde — um etwa 400 Bürger. „Wir als Gemeinde zählen sicherlich genauer als es die Zensus-Schätzung kann“, sagte Freitag Bürgermeister Manfred Lommetz auf WZ-Anfrage.

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Nicht nur Grefrath klagte dagegen. In NRW zogen 20 Städte und Gemeinden vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf, weil dadurch für sie und ihre Bürger finanzielle Einbußen entstehen. Das war bereits Ende 2013. Mehr als ein Jahr später, am 25. Februar, beginnt nun der Prozess. Doch damit ist das Problem wohl noch lange nicht gelöst. Die WZ erklärt die Hintergründe:

Vor allem weil die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Städte und Gemeinden auch auf Basis der Einwohnerzahlen berechnet werden. Damit ginge Grefrath Geld verloren, das die finanzschwache Gemeinde dringend braucht.

Am 25. Februar wird nicht die Klage der Gemeinde Grefrath, sondern die Klage der Stadt Goch gegen das Land — sozusagen als Dienstherr der Mitarbeiter des Landesbetriebs Information und Technik — verhandelt. Es ist ein Musterprozess. Die Klagen der anderen 19 Städte und Gemeinden vor dem Verwaltungsgericht ruhen. Das hat das Gericht so im Einverständnis mit den Kommunen beschlossen. Dabei haben sich diese untereinander abgestimmt, wer quasi stellvertretend für die anderen die Musterklage führen soll. Das war auch eine finanzielle Frage. So ein Prozess kostet Geld. Und er wird sich voraussichtlich eine Weile hinziehen.

Aus gut unterrichteten Kreisen im Düsseldorfer Verwaltungsgericht ist zu hören, dass voraussichtlich am ersten Prozesstag auch ein Urteil fallen wird. Allerdings geht dort niemand davon aus, dass die Geschichte damit endet. Es steht zu erwarten, dass der Unterliegende in Revision geht — vor dem Oberverwaltungsgericht. Wenn dieses wiederum ein Urteil fällt und eine Revision zuließe, wäre sogar noch der Weg vor das Bundesverwaltungsgericht frei. Gleichzeitig läuft auch bereits eine Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht, die laut Zensus nur noch 3,29 statt 3,47 Millionen Einwohner haben soll und deswegen Verluste beim Länderfinanzausgleich erleidet.

Die Chancen für einen Sieg der Stadt Goch beim Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht und damit im Prinzip auch für alle „ruhenden“ Kläger sind eher gering. Ein bundesdeutsches Verwaltungsgericht hat bereits entschieden — Bremen wies die Klage ab.

Weder in diesem Jahr noch im nächsten ist wohl mit einem Ergebnis zu rechnen, heißt es aus Kreisen des Verwaltungsgerichts.

Für die Gemeinde Grefrath bedeutet das, dass ihr weiterhin weniger Schlüsselzuweisungen des Landes zugute kommen als es auf Grundlage der eigenen Einwohner-Statistik wären. Schon 2014 schlug das anteilig durch und wird nun nach und nach weiter greifen. Das hat mit der Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen zu tun, die einen Drei-Jahres-Durchschnittswert der Einwohnerzahlen zugrunde legt. Bürgermeister Manfred Lommetz rechnet mit Einbußen in Höhe von 30 000 Euro.