Stadt verweigert Eltern Zuschuss

Zwei Kempener Ehepaare fordern die Weiterzahlung für eine Betreuung ihrer Kinder in St. Tönis. Der Fall geht ans Verwaltungsgericht.

Foto: Kurt Lübke

Kempen/St. Tönis. Dem Jugendamt droht der nächste Rechtsstreit: Die Stadt Kempen liegt mit zwei Elternpaaren im Clinch, denen das Jugendamt für ihre Kinder keinen weiteren Zuschuss für einen Betreuungsplatz in der Tagespflege gewähren möchte. Parallel läuft weiterhin das Verfahren um die sogenannte Doppelbefreiung bei Kita-Beiträgen.

Foto: Kurt Lübke

Zum aktuellen Fall: „Unser Sohn Emil wird bei einer Tagesmutter in St. Tönis betreut“, berichtet die Kempenerin Nina Stengel. Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres von Emil habe die Stadt noch den Zuschuss zur Tagespflege in St. Tönis gewährt. Danach nicht mehr: „Die Verlängerung der Kostenübernahme wurde uns verweigert“, so Stengel. Stattdessen sei dem Ehepaar gesagt worden, dass die Stadt einen U 3-Betreuungsplatz in einer Kempener Kindertagesstätte für Emil habe.

Genauso wie das Kempener Ehepaar Walter-Strümpel möchte Familie Stengel aber, dass ihr Kind weiterhin in einer Tagespflege in St. Tönis betreut wird. „Emil ist an diese Umgebung gewöhnt“, sagt Nina Stengel, die die Betreuung „in dieser kleineren Einheit“ bevorzugt. Zudem sind die Eltern der Meinung, dass der Gesetzgeber ihnen ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht einräumt.

Das bestätigt das NRW-Familienministerium in einem Schreiben, das der WZ vorliegt: „Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Der Anspruch bezieht sich wahlweise — und zwar nach der Entscheidung der Eltern — auf die Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“

Laut Ministerium sind beide Angebote „ohne Vor- oder Nachrangregelung nebeneinander gestellt“. In Kempen sieht man das offenbar anders: Nach Angaben des Dezernenten Michael Klee gewährt die Stadt allen Eltern bis zum zweiten Lebensjahr ihres Kindes einen Zuschuss für die Tagespflege — danach sollen die Kinder in einer Kita betreut werden.

Die Verwaltung sieht sich im Recht, da sie „allen Eltern in Kempen einen U 3-Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung anbieten kann“. Klee: „Unter großer Anstrengung hat die Stadt die Forderung des Gesetzgebers erfüllt, eine ausreichende Zahl von U 3-Plätzen vorzuhalten.“ Wenn eine Kommune jetzt auch noch sämtliche Wünsche von Eltern berücksichtigen müsse, „ist das Ganze nicht mehr planbar“.

Die Tatsache, dass die Tagesmütter in den konkreten Fällen aus St. Tönis sind, passt der Stadt Kempen nicht. Bei Familie Stengel liegt der Fall so, dass beide Elternteile in St. Tönis arbeiten — „eine Erleichterung im Alltag“, sagt Nina Stengel. „Das kann ich nachvollziehen“, so Dezernent Michael Klee. „Aber wo ziehen wir die Grenze? Wenn Eltern ihr Kind in Aachen betreuen lassen möchten, weil sie dort arbeiten: Müssen wir dann auch dafür bezahlen?“ Sollten die Familien Stengel und Strümpel-Walter ihre Kinder bei einer Kempener Tagesmutter betreuen lassen wollen, ist die Stadt laut Klee mit Blick auf die Zuschüsse gesprächsbereit.

Aus Sicht von Nina Stengel ist das ein Problem: „In Kempen gibt es überhaupt nicht genug Plätze bei Tagesmüttern, weil die Stadt ihr gesamtes Angebot auf Kitas ausgerichtet hat.“ In der Tat sprach Jugendamtsleiterin Heike Badberg im Sommer 2014 von einem „drohenden Engpass in der Tagespflege“. In einer Ausschusssitzung erklärte sie damals, dass für 2015 63 Plätze bei Kempener Tagesmüttern eingeplant waren. „Diese Zahl kann aber nur gehalten werden, wenn alle Zweijährigen in Kindertageseinrichtungen betreut werden“, so Heike Badberg damals.

Zur WZ sagte Klee jetzt, dass die Stadt „noch freie Kapazitäten bei den U 3-Plätzen in den Kitas hat“. „Die Stadt muss also ihre U 3-Kitas, für die man viel Geld ausgegeben hat, vollmachen“, interpretieren die Eltern Stengel und Strümpel-Walter.

Die St. Töniser Tagesmutter Ute Daniels kann das „Querstellen“ der Stadt Kempen nicht nachvollziehen: „Bei mir sind auch Kinder aus Viersen und Willich. Da gibt es keine Probleme.“ Auch bei einem Termin im Düsseldorfer Landtag zu dem Thema sei den Eltern vom Ministerium signalisiert worden, „dass die Abläufe in Kempen kurios sind“.

Trotzdem hält die Stadt an ihrem Vorgehen fest und scheut auch nicht den Gang vor das Verwaltungsgericht, den die Eltern bereits eingeleitet haben. „Wenn das Ministerium den Eltern in einem Schreiben das Wunsch- und Wahlrecht mitteilt, dann sollte doch auch der Gesetzestext eindeutiger sein“, sagt Klee.

Den Ehepaaren bleibt nichts anderes übrig, als die Kosten für die Tagespflege vorerst selbst komplett zu übernehmen — das sind einkommensabhängig einige hundert Euro pro Monat. „Wir fühlen uns im Recht und werden auch dafür eintreten“, sagt Claudia Walter. „Sicher sind auch weitere Eltern in Kempen betroffen.“