Zugunglück in Remscheid: Das Ende einer Dienstfahrt

Drei Eisenbahner wurden verletzt. Zum Glück waren keine Fahrgäste an Bord.

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    <strong>Remscheid. Es war sehr stürmisch und es regnete, als die drei Lokführer Dienstagfrüh mit einem Leerzug von Wuppertal-Langerfeld in Richtung Remscheid fuhren. Dort sollten sie den täglichen Zugverkehr aufnehmen. Gegen 4.10 Uhr prallte der erste Triebwagen kurz vor einer Autobahnbrücke mit Tempo 80 in einen großen, von dem Sturm umgewehten Baum. "Er war komplett mit der Wurzel umgestürzt", sagte Wolfgang Heimann, Sprecher der Bahnpolizei Düsseldorf.

    Das vom Regen durchgeweichte Erdreich tat sein Übriges. Bei dem Zusammenstoß "brach die Achse vorne weg, der Wagen rutschte über die Schienen, fuhr in die Böschung und kippte um etwa 50 Grad", berichtete Guido Eul-Jordan, Chef der Remscheider Berufsfeuerwehr. Sie war um 4.17 Uhr alarmiert worden. Außerdem waren Notärzte und zwei Notfallseelsorger im Einsatz.

    Die drei Eisenbahner wurden zum Teil schwer verletzt. Der erste der drei Triebwagen entgleiste und bohrte sich in eine Böschung. Fahrgäste waren nicht an Bord. "Wir hatten Glück ohne Ende", sagte Guido Eul-Jordan. "Das Unglück ereignete sich vor dem Pendelzugverkehr. Außerdem befand sich der Treibstoff im zweiten Wagen - der Tank ist heil geblieben." Der Sachschaden geht in die Millionen.

    Die Bahnstrecke zwischen Wuppertal-Oberbarmen und Remscheid-Lennep blieb den ganzen Tag über für die Bergungsarbeiten gesperrt. Auch heute wird dort weiter gearbeitet. "Wir müssen Schotter, Schwellen und Schienen erneuern und weitere Bäume fällen, die sich geneigt haben", sagte Bahnsprecher Gerd Felser. "Die Strecke wird erst am Donnerstag zu Betriebsbeginn gegen 6 Uhr wieder frei gegeben." Als Ersatz gibt es Busse.

    Untersuchung Die Bundespolizei machte von einem Hubschrauber aus Bilder von der Unglücksstelle. "Es muss geprüft werden, wem der Baum gehört", sagte Wolfgang Heimann, Sprecher der Bahnpolizei. "Nach unseren Erkenntnissen hat der umgestürzte Baum nicht auf Bahngelände, sondern auf einem Privatgrundstück gestanden." Das sei Teil eines Naturschutzgebietes.

    Gerichte Wer letztendlich für den Schaden aufkommt, "das müssen die Gerichte entscheiden", meinte der Sprecher der Bahnpolizei. "Wir geben das jetzt an das Eisenbahnbundesamt ab."