Verwaltungssprache: Post vom Amt, die jeder versteht?
Deutsche Beamte und deutsche Sprache – das geht oft nicht zusammen. Germanisten wollen das ändern.
<strong>Düsseldorf. Wenn eine Polizeibehörde Diensthunde besitzt und mit Blick auf die Verwaltung der Tiere vom "Diensthundwesen" spricht, dann klingt das zwar dumm, aber offenbar nicht dümmer, als die Polizei erlaubt - und dem Bürger kann es eigentlich egal sein. Wirklich ärgerlich wird es erst, wenn Otto Normalversteher amtliche Post erhält, die genauso umständlich-verquast daherkommt. Rechtsbehelfsbelehrung? Eignungsfeststellungsverfahren? Einfacher wäre es, von "Ihren Rechten" oder von "Eignungstests" zu sprechen.
Nun sitzen in den (allermeisten) Amtsstuben nicht Leute, die den ganzen Tag darüber nachdenken, wie sie mit ihrem Behördendeutsch möglichst viele Bürger ärgern können. Vielmehr verwenden sie Begriffe aus Rechtstexten, damit die Schriftstücke eindeutig und juristisch wasserdicht sind. Daher kann man auch aus der Formulierung "Sie können Widerspruch einlegen", nicht einfach ein "Sie können widersprechen" machen.
"Schnell wurde aus dem Projekt mehr", berichtet Michaela Blaha, die eine von zwei zeitlich befristeten halben Stellen besetzt. Finanziert wird das Ganze derzeit von 17 Kommunen, die sich zu einem bundesweiten Netz zusammengeschlossen haben, darunter die Stadt Wuppertal. Sie nehmen am "Internet-Dienst für eine moderne Amtssprache", kurz: Idema, teil. Dafür können sie ihre schlimmsten Schreiben in Bochum einreichen. Zurück kommen dann Übersetzungsvorschläge.
Kern des Angebots ist ein Online-Wörterbuch, das für einzelne Stichwörter fertige Alternativen anbietet - wenn möglich sogar komplette Dokumente. Je mehr Kommunen mitmachen, desto schneller wächst das Wörterbuch und desto größer werden die Chancen für Blaha und Co., auch in Zukunft für einen guten Ton in amtlichen Schreiben zu sorgen.
{bersetzung Der Internetdienst für eine moderne Amtssprache (Idema) listet einige Beispiele für Behördendeutsch mit Übersetzungen auf:
Beispiel 1 Vorher: "Es genügt die Vorlage einer amtlich beglaubigten Ablichtung." Nachher: "Es genügt, wenn Sie eine amtlich beglaubigte Kopie vorlegen."
Beispiel 2 Vorher: "Das Amtsgericht hat mich als zuständige Betreuungsbehörde zu einer erneuten Stellungnahme in Ihrer Betreuungssache aufgefordert." Nachher "Ich bin für Ihre Betreuung zuständig. Das Amtsgericht hat mich jetzt aufgefordert, zu Ihrer Angelegenheit erneut Stellung zu nehmen."
Beispiel 3 Vorher: "Es entstehen Ihnen bei Inanspruchnahme unserer Hilfe keine Kosten." Nachher: "Egal, welches unsere Angebote Sie nutzen: Unsere Hilfe ist kostenlos."
Beispiel 4 Vorher: "Zur Abklärung der noch offenstehenden Fragen möchte ich Sie bitten, sich zu den oben genannten Sprechzeiten telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen." Nachher: "Bitte rufen Sie mich an, damit wir die noch offenen Fragen klären können. Meine Telefonnummer ist ... . Zu diesen Zeiten können Sie mich erreichen: ..."
Beispiel 5 Vorher: "Sie haben mein Schreiben vom ... bisher nicht beantwortet. Es wird deshalb an die Erledigung erinnert. Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne Ihre Angaben über Ihren Anspruch nicht entschieden werden kann". Nachher: "Sie haben mein Schreiben vom ... bisher nicht beantwortet. Ihre Angaben sind jedoch erforderlich, um über Ihren Anspruch zu entscheiden."
Internet-tipps Alles zur Idema und ein Behördendeutsch-Quiz unter: www.rub.de/idema und www.spiegel.de