Karlsruhe. Wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag darüber verhandeln, ob die Hartz-IV-Sätze für Kinder eigentlich hoch genug sind, werden sie irgendwann bei einer merkwürdigen Frage ankommen: Ein menschenwürdiges Dasein - wie rechnet man das eigentlich in Euro und Cent um? Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Das Bundessozialgericht und - noch sehr viel vehementer - das Hessische Landessozialgericht halten die Hartz-IV-Leistungen, die für Kinder bis zum 14. Lebensjahr vorgesehen sind, für verfassungswidrig. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht die Klagen dreier Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen vorgelegt.
Ein Beispiel aus Dortmund: 1.360 Euro staatliche Leistungen monatlich sollen reichen, Miete wird extra erstattet - für drei Kinder und zwei Erwachsene. Die 7,50 Euro, die der neunjährige Sohn für den Fußballverein benötigte, sind nicht drin, sagt Rechtsanwalt Martin Reucher.
Die Zielrichtung der Richtervorlagen ist klar: Die Sozialkassen sollen mehr Geld für Kinder locker machen. Wie immer, wenn es in Karlsruhe um Soziales oder Steuern geht, wird also der Bundesfinanzminister angespannt gen Süden blicken. Sollten die Sätze für die gut 1,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger im Kindesalter als Konsequenz des Karlsruher Verfahrens nur um zehn Euro erhöht werden müssen, dann schlüge das im Sozialhaushalt mit 200 Millionen Euro zu Buche.
Aus Sicht der Sozialrichter hat es sich der Gesetzgeber mit der Festsetzung der Hartz-IV-Sätze zu leicht gemacht. 359 Euro beträgt aktuell die Regelleistung für Alleinstehende; wer unter 15 ist, bekam früher nur 60 Prozent davon, kürzlich ist die Gruppe der 6- bis 14-Jährigen auf 70 Prozent hochgestuft worden. Macht genau 251 Euro.
Das Bundessozialgericht hat grundsätzliche Einwände dagegen, den Kindesbedarf einfach durch einen pauschalen Abschlag festzusetzen, als ob Menschen, nur weil sie kleiner sind, grundsätzlich weniger Geld benötigten. "Unspezifisch und unreflektiert" sei dies vor allem deshalb, weil bei der Leistung für Erwachsene keinerlei "Bildungsausgaben" veranschlagt wurden, die bei Schülern nun mal zwangsläufig anfallen.
Die finanziellen Konsequenzen einer Erhöhung haben Sachverständige den hessischen Sozialrichtern vorgerechnet - sie wären verheerend für den Finanzminister: je nach Altersgruppe 20 bis 50 Prozent Zuschlag auf die Hartz-IV-Sätze.
Dass Karlsruhe einen solchen finanzpolitischen Sprengsatz auf Euro und Cent genau in seine Entscheidung hineinschreibt, gilt als unwahrscheinlich. Normalerweise sind die Verfassungsrichter zurückhaltend mit derart konkreten Vorgaben. Allerdings hat sich der Zweite Senat vor gut zehn Jahren nicht gescheut, die aus seiner Sicht notwendige Steuerentlastung von Familien mit konkreten Beträgen zu flankieren.