Altersvorsorge: Die kluge Frau baut finanziell vor
Immer noch kümmern sich Frauen zu wenig um ihre Finanzen. Dabei sollten gerade sie rechtzeitig planen.
Düsseldorf. Altersvorsorge ist ein leidiges Thema, mit dem sich irgendwann aber jeder beschäftigen muss. Leben zwei Menschen in einer Partnerschaft, sind es meist jedoch die Männer, die die Finanzen in die Hand nehmen. Das bestätigt auch Dr. Mechthild Upgang, Vorsitzende des Bundesverbandes unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF): "Es hat den Anschein, dass sich Frauen immer noch sehr stark auf andere verlassen, wenn es um Finanzen geht."
So zeigte eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, dass 89 Prozent der Frauen, die in einer Partnerschaft leben, darauf vertrauen, dass ihr Ehemann oder Partner sie gut für das Alter absichert. Erschreckend: 38 Prozent verlassen sich sogar fest auf die Altersvorsorge durch Ehemann und Partner.
Im Alter kann das fatale Folgen haben. "Da Frauen im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, fällt ihre gesetzliche Rente niedriger aus. Wenn dann noch Erziehungszeiten von mehr als drei Jahren je Kind hinzukommen, klafft die Rentenlücke", sagt Upgang. Finanzielle Verluste nimmt eine Frau besonders dann hin, wenn sie von ihrem Mann geschieden ist oder dieser verstirbt.
Benachteiligt sind aber auch Mütter, wenn sie ihrer Kinder wegen mit der Berufstätigkeit aufhören oder diese unterbrechen. Denn dadurch verzichten sie automatisch auf ihre Rentenansprüche. Um die Altersvorsorge aber fortzuführen, ist es laut der Expertin sinnvoll, die Beitragszahlungen für das bestehende Produkt weiter zu zahlen und im besten Fall sogar zu erhöhen.
Aber ob verheiratet oder nicht - Frauen sollten sich mit ihren Finanzen auseinandersetzen und rechtzeitig planen. Für welches Lebensmodell sich welche Produkte eignen, haben wir zusammengestellt.
Sie arbeitet als Bürokauffrau, möchte ein Kind bekommen und nach der dreijährigen Elternzeit wieder arbeiten. Ihr Nettoeinkommen beträgt etwa 2000 Euro. Das sagt die Expertin: "Hier lohnt sich die Riester-Rente, da sie als Sozialversicherungspflichtige diese abschließen und während der Elternzeit den Vertrag mit geringen Beiträgen weiterführen kann. Dabei erhält sie die Zulagen für sich und das oder die Kinder."
Die gelernte Redakteurin arbeitet nach drei Jahren Babypause in Teilzeit. Das Haushaltseinkommen beträgt circa 2500 Euro netto inklusive Kindergeld, sie verdient etwa 1000 Euro im Monat. Auch hier bietet sich laut Upgang die Riester-Rente an. Da die Frau ein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, kann sie selbst eine Riester-Rente abschließen und erhält neben ihrer eigenen Zulage von 114 Euro jährlich auch die der beiden Kinder (je 138 Euro). Da sich ihr Eigenbeitrag nach der Höhe des Einkommens richtet, dürfte ihr Beitrag bei etwa zehn Euro monatlich liegen.
Als Ärztin verdient sie etwa 2500 Euro netto monatlich und ist aller Voraussicht nach in einem Versorgungswerk pflichtversichert und damit nicht "riesterfähig". Upgang: "Auch die Rürup-Rente würde sich wegen der eingeschränkten Hinterbliebenenabsicherung und der wegen des Einkommens nicht üppigen Steuerersparnis nicht unbedingt anbieten. Hier wäre ein Fondssparplan sinnvoll."
Seit 25 Jahren Hausfrau, davor als Verkäuferin tätig, beträgt das monatliche Haushaltseinkommen derzeit an die 2800 Euro netto. "Hier sollte geprüft werden, ob sie über ihren Mann eine Riester-Rente in Form eines sogenannten Anhängselvertrages abschließen kann", sagt Upgang, "dafür zahlt sie 30 Euro Jahresbeitrag und erhält die Förderung von derzeit 114 Euro jährlich." Außerdem müsste geprüft werden, welche Anlage ihr am besten liegt. Eventuell käme eine private Rentenversicherung in Betracht, da sie dann später eigene Rentenansprüche hat.
Mit einem Einkommen von 6000 Euro im Monat, das sie in ihrer eigenen Firma verdient, hat diese Frau genug übrig. Und auch ihr Mann ist selbstständig. In diesem Fall würde die Finanzexpertin aus steuerlichen Gründen zur Rürup-Rente raten. Hat ihr Mann diese ebenfalls abgeschlossen, kann sie bis zu einem Höchstbeitrag von 20 000 Euro jährlich 64 Prozent dieser Aufwendungen steuerlich geltend machen. Außerdem kann sie als Ehefrau ihren Mann als Bezugsberechtigten wählen.
Bei der Rürup-Rente können nur der Ehepartner oder kindergeldberechtige Kinder als Hinterbliebene gewählt werden. Ansonsten fällt die Leistung im Todesfall an die Versichertengemeinschaft.