Aus für irreführende Lockangebote bei Flugtickets

Nach einem neuen Gesetz der EU dürfen Airlines künftig nur noch mit dem Endpreis werben. Die Verordnung tritt im Oktober in Kraft.

Straßburg. Die Werbeanzeige verspricht den Trip nach Griechenland für 9,90 Euro, unterm Strich muss der Fluggast aber 50 Euro zahlen - oder sogar noch mehr.

Seit langem ärgern sich Urlauber darüber, dass viele Fluglinien die Kosten, Gebühren, Steuern und Aufschläge im Kleingedruckten und in Fußnoten verstecken.

Schon bald sollen die Kunden keinen Anlass mehr haben, sich über die irreführenden Lockvogel-Angebote zu ärgern.

Denn das EU-Parlament hat gestern einer Verordnung zugestimmt, die die Fluggesellschaften ausdrücklich dazu verpflichtet, "stets den Endpreis" anzuzeigen - und zusätzlich einzelne Komponenten wie Steuern, Flughafenentgelte, Sicherheitsgebühren und Kerosinaufschläge aufzulisten.

Außerdem sehen die neuen europäischen Regeln vor, dass Fluglinien ihren Kunden nicht mehr automatisch zusätzliche Leistungen - und damit Kosten - aufs Auge drücken können, wenn sich der Passagier nicht ausdrücklich dafür entscheidet.

So darf etwa die Reiserücktrittsversicherung bei der Buchung im Internet nicht wie selbstverständlich zum Angebot hinzugefügt werden. Künftig muss der Kunde ein Kreuzchen machen, wenn er diesen Service kaufen will.

Bislang ist es oft andersherum: Wenn der Fluggast das Kreuz nicht löscht, akzeptiert er das Zusatzangebot.

Die Verordnung tritt im Oktober in Kraft. Unterdessen befürchten Wirtschaftsexperten den Niedergang der Billig-Airlines durch hohe Kerosinpreise und Umweltauflagen.

Am Dienstag hatte das EU-Parlament ein Gesetz gebilligt, das die Einbeziehung der Airlines in den Emissionshandel ab 2012 vorsieht. Das wird die Flugtickets weiter verteuern.