Im Dienst Fußball-WM geschaut: Kündigung unwirksam
Frankfurt/Main (dpa) - Die fristlose Entlassung eines Verkäufers, der während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen geschaut hatte, war nicht gerechtfertigt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.
Die Richter erklärten in ihrem am Mittwoch (16. Februar) bekannt gewordenen Urteil auch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung des Mannes für nichtig (Aktenzeichen: 7 Ca 4868/10). Der Verkäufer hatte im vergangenen Sommer ein Fernsehgerät im Verkaufsraum des Unternehmens aufgebaut und ein Spiel der WM-Vorrunde eingeschaltet. Als seine Vorgesetzten davon erfuhren, kündigten sie wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetruges. Der Mann werde schließlich nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seiner privaten Leidenschaft zu frönen.
Das Gericht teilte diese Ansicht nicht. Fußball besitze gerade während einer Weltmeisterschaft einen solchen Stellenwert in der Gesellschaft, dass von einem „sozialadäquaten Verhalten“ des Arbeitnehmers ausgegangen werden könne. Ohne vorausgegangene Abmahnung hätte man ihm jedenfalls nicht kündigen dürfen, so die Richter.