Schmiergeld angenommen: Fristlose Kündigung ist rechtens
Düsseldorf (dpa/tmn) - Nicht nur für Inhaber öffentlicher Ämter sind Schmiergeldzahlungen problematisch. Auch normale Arbeitnehmer riskieren mit der Annahme von Vorteilen ihren Job, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Juristen berufen sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 6 SA 1081/11). In dem verhandelten Fall hatte die Bank einem Vertriebsleiter gekündigt. Sie warf ihm vor, er habe sich von einem Geschäftspartner des Geldinstituts unberechtigt Vorteile gewähren lassen. Dieser Geschäftspartner habe für ihn die Kosten für private Bauleistungen - eine Terrasse inklusive Beleuchtung - übernommen. Der Vertriebsleiter bestritt diese Vorwürfe.
Vor Gericht blieb der Banker aber erfolglos. Denn die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Kläger den Terrassenbau und die Beleuchtungsanlage wissentlich von dem Geschäftspartner hatte bezahlen lassen. Wichtige Indizien waren unter anderem Rechnungen, nach denen der Geschäftspartner Teile der Terrassenkosten und der Beleuchtungsanlage über ein anderes Projekt abgerechnet und dem Bankmitarbeiter nicht in Rechnung gestellt hatte. Daher war die fristlose Kündigung rechtens.