Streik: Bei Verspätung droht Abmahnung
Heidelberg (dpa/tmn) - Busse fallen aus, Kitas sind geschlossen: Wegen der Streiks im öffentlichen Dienst drohen an vielen Orten Einschränkungen. Damit Beschäftigte keinen Ärger mit dem Chef bekommen, müssen sie einiges beachten.
Mitarbeiter können eine Abmahnung kassieren, wenn sie wegen eines Streiks im öffentlichen Dienst zu spät zur Arbeit kommen. Fällt zum Beispiel ein Bus aus, müssen sie trotzdem pünktlich sein. „Das gilt zumindest, wenn die Streiks - wie jetzt - angekündigt und die Einschränkungen vorhersehbar sind“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Der Arbeitnehmer trage das sogenannte Wegerisiko. Danach gehört es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, alles Zumutbare zu tun, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.
Was zumutbar ist, sei abhängig vom Einzelfall. So könne der Chef zum Beispiel verlangen, dass sich ein Mitarbeiter ohne Auto bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr von Kollegen mitnehmen lasse. Unzumutbar kann dagegen sein, wenn als Alternative nur bleibt, ein Taxi zu nehmen - und aufgrund der Entfernung für den Beschäftigten Kosten von rund 100 Euro entstehen. Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber sofort informieren, wenn sie aufgrund eines Streiks nicht pünktlich kommen, rät Eckert. Für die Zeit, die sie zu spät kommen, erhalten sie dann keinen Lohn.
Problematisch dürfte es für viele außerdem werden, wenn ihre Kita bestreikt wird. Mitarbeiter müssen dann zunächst versuchen, das Kind anderweitig betreuen zu lassen. Gibt es gar keine andere Möglichkeit, dürften sie jedoch im Job fehlen, ohne dass ihnen eine Abmahnung droht. Allerdings sollte auch hier der Chef sobald wie möglich informiert werden, rät Eckert. Mancher Arbeitgeber erlaube es, das Kind im Notfall einen Tag lang mitzubringen.
Berufstätige müssen sich angesichts der derzeitigen Warnstreiks im öffentlichen Dienst auf Einschränkungen im Nahverkehr und bei Kitas einstellen. Erste Aktionen gab es am Montag in Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Am Dienstag werden Busse und Bahnen in vielen Städten Nordrhein-Westfalens in den Depots bleiben.