Kostüme und Masken: Stechender Geruch kann reizen
Bonn (dpa/tmn) - Kinderkostüme und Verkleidungs-Accessoires für die Karnevalszeit sollten nicht zu stark nach Chemie riechen. „Der Geruch ähnelt dann dem eines Planschbeckens“, erläuterte Nicola Quade von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn.
Ein solch strenger und stechender Geruch sei gerade in Masken ein Zeichen für Inhaltsstoffe, die zum Beispiel die empfindliche Gesichtshaut von Kindern reizen könnten. Auf Masken sollten die Kleinen deshalb ganz verzichten. Und auch für Erwachsene können sie schlecht sein. Zwar sind nicht alle gesundheitsgefährdenden Schadstoffe am Geruch zu erkennen. Aber wenn eine Maske unangenehm riecht, etwa nach Benzin, sollte man sie besser im Laden lassen.
Auch schwer entflammbare oder imprägnierte Kinderkostüme könnten die Haut reizen. Eltern sollten solche Verkleidungen daher vor dem ersten Tragen waschen. Kleidung aus Kunstfaser sei häufig mit derartigen Substanzen behandelt worden. Generell sei es besser, auf Kostüme aus Baumwolle zurückzugreifen. Diese entflammen nicht so schnell und müssen daher gar nicht erst chemisch behandelt werden.
Mit langen Fransen oder Schnüren an den Kostümen könnten Kinder zum Beispiel in Aufzügen, Straßenbahnen oder an Rolltreppen hängen bleiben und sich schlimmstenfalls strangulieren, warnte Quade. Gerade kleine Kinder sollten aus diesem Grund am besten einteilige Kostüme tragen. Diese hätten zusätzlich den Vorteil, warm zu halten.
Auch beim Kauf von Accessoires müssen Eltern aufpassen: Schwerter, Kronen oder Sheriff-Sterne sollten abgerundete Kanten haben. Außerdem sollte Munition für Spielzeugpistolen bei den Eltern bleiben - ist es an der Zeit zu schießen, kann der kleine Cowboy sich die Munition dann abholen. Trägt er sie selbst in der Hosentasche, könnten sich die Knaller durch Reibung entzünden und Brandwunden verursachen.
Generell kann beim Kauf von Karnevalskleidung das „CE-Zeichen“ helfen. Es wird zwar nicht von einer unabhängigen Institution vergeben. Aber der Hersteller erkläre damit, dass er sich an die einschlägigen europäischen Sicherheitsvorschriften gehalten hat, erläutert das Landessozialministerium in Düsseldorf. Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass auf den Produkten eine eindeutige Herstelleradresse angegeben ist. Fehlt diese vorgeschriebene Information, sei es bei Mängeln oder Gesundheitsschäden schwer, Ansprüche beim Hersteller geltend zu machen.