Seebestattung und mehr: Verstorbene individuell verabschieden
Düsseldorf (dpa/tmn) - Besondere Formen der Bestattung, Orte und Schmuckstücke können einen endgültigen Abschied etwas erträglicher machen. Hinterbliebene müssen dabei selbst herausfinden, was am besten passt - und ob es in Deutschland erlaubt ist.
Der letzte Abschied von Angehörigen ist etwas sehr Persönliches: Viele Trauernde gestalten ihn deshalb individuell. Erlaubt ist dabei allerdings nicht alles, was angeboten wird: „Einige Dinge stellen eine Umgehung des deutschen Bestattungsgesetzes dar und sind trauerpsychologisch meist hochproblematisch“, warnt Oliver Wirthmann vom Kuratorium für Deutsche Bestattungskultur. Trauer brauche jedenfalls einen Ort des Gedenkens.
Das Bestattungsgesetz besagt, dass jeder Verstorbene in einem Sarg oder einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Doch es gibt weitere Bestattungsformen, die in Deutschland zugelassen sind: Dazu zählen die Seebestattung und die Beisetzung eines Verstorbenen in einer Urnenkirche.
Die Seebestattung: Menschen werden zunehmend mobiler, ihr Leben spielt sich nicht mehr nur an einem Ort ab. Rolf Matthießen, Vorstandsmitglied der Deutschen See-Bestattungs-Genossenschaft, sieht darin einen Grund, weshalb Trauernde die Asche eines Verstorbenen dem Meer übergeben: „Viele sagen: "Meine Verbundenheit mit dem Verstorbenen ist überall dort, wo ich an die See gehe."“ Rund 6000 Seebestattungen gibt es in Deutschland jährlich. Erlaubt sind sie nur außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer, also etwa drei Meilen vom Festland entfernt. Die Asche des Verstorbenen wird in eine wasserlösliche, mit Blumen geschmückte Urne gefüllt und meist von einem Kapitän der See übergeben.
Die Urnenkirche:Urnenkirchen, Odenkirchen oder Grabeskirchen - wie sie noch genannt werden - sind ehemalige Gotteshäuser oder Teile davon, die zum Friedhof erklärt werden. Die Urnen von Verstorbenen finden oft in eigens errichteten Säulen oder in Wänden Platz. Etwa 30 Urnenkirchen gebe es derzeit in Deutschland, schätzt Barbara Happe von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. „Sie sind ein ganz junges Phänomen“, erklärt die Kulturwissenschaftlerin. Eine Bestattung in einer Urnenkirche ist für Katholiken, Protestanten und oft auch Konfessionslose möglich.
Der bemalte Sarg: Eine weitere Möglichkeit zur individuellen Gestaltung ist ein bemalter Sarg. Viele freischaffende Künstler bieten diesen Service an - zum Beispiel Antje Homrighausen. Im Raum Berlin-Brandenburg verschönert sie Särge und Urnen nach Wunsch. Der spannendste, findet sie, war die Bemalung eines Sarges mit der Familie eines verstorbenen jungen Vaters. Frau und Kinder haben mit der Künstlerin zum Pinsel gegriffen. „So etwas würde ich mir mehr wünschen, weil das auch eine Trauerarbeit ist. Aber das erfordert sehr viel Mut bei den Leuten“, sagt Homrighausen.
Im Abschiednehmen begleiten kann den Trauernden neben Sarg oder Urne aber auch ein Gedenkobjekt. Auch hier gibt es extravagante Varianten, die viele Bestatter im Angebot haben.
Der Fingerabdruck: Auf Wunsch nehmen viele Bestatter einen Fingerabdruck von Verstorbenen, der später weiter verarbeitet werden kann. Der Fingerabdruck werde am Ende meist als Schmuckstück, zum Beispiel als Amulett oder als Kettenanhänger getragen, erklärt Prof. Reiner Sörries vom Museum für Sepulkralkultur in Kassel.
Das Ascheamulett: Eine Kette mit einem Anhänger, in dem sich ein Teil der Asche eines Verstorbenen befindet, ist eine weitere Möglichkeit, ein Erinnerungsstück direkt am Körper zu tragen. Allerdings sei diese rechtlich nicht einwandfrei, erklärt Sörries: „Totenasche wird dabei getrennt, und eigentlich haben wir ja einen Beisetzungszwang auf Friedhöfen“. Trotzdem seien Ascheamulette weit verbreitet.