Urteil: Hochzeit ohne Sichtkontakt gültig

Zweibrücken (dpa) - Eine nach ausländischem Recht geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig, wenn sich die Partner noch nie gesehen haben. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Mittwoch (6.

April) bekanntgewordenen Beschluss.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen (Aktenzeichen: 3 W 175/10). Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Ehepaar Recht, das die Ehe nach pakistanischem Recht geschlossen hatte. Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche „Handschuhehe“ zulässig.

Anders als der Standesbeamte in Deutschland, der sich geweigert hatte, die Eheschließung anzuerkennen, hatte das OLG keine Bedenken. Zwar könne nach deutschem Recht eine Ehe nur persönlich und in Anwesenheit beider Ehepartner geschlossen werden. Das stehe aber einer Anerkennung einer nach anderen Bräuchen und Rechtsregeln geschlossenen Ehe nicht entgegen.