Betrüger nutzen Telefonrechnung für Abzocke

Düsseldorf (dpa) - Es beginnt mit einem Anruf, und der klingt manchmal sogar freundlich: „Sie wollen an unserem Gewinnspiel nicht mehr teilnehmen? Kein Problem, geben sie uns bitte ihre Kontonummer und wir stornieren für sie.“ Damit beginnt der Betrug.

Die Verbraucher in Deutschland sollten sich nicht nur ihre Kontoauszüge, sondern inzwischen auch ihre Telefonrechnungen ganz genau anschauen. Das zwielichtige „Gewerbe“ der Telefon-Abzocker und Gewinnspiel-Betrüger missbrauche zunehmend die Telefonrechnungen, um unauffällig die Konten ihrer Opfer mit der monatlichen Abbuchung zu erleichtern, warnten das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Freitag (11. März) in Düsseldorf.

Dies sei inzwischen ein „wucherndes Massenphänomen“, sagte LKA-Chef Wolfgang Gatzke. In einem Fall seien binnen weniger Tage 14 000 Opfer um insgesamt 670 000 Euro gebracht worden. Besonders Menschen über 60 Jahren seien im Visier der Betrüger, weil sie „höflich und aufgeschlossen“ seien.

Alles beginne meist mit einem freundlichen Anruf: „Sie wollen an unserem Gewinnspiel nicht mehr teilnehmen? Kein Problem, geben sie uns bitte ihre Kontonummer und wir stornieren für sie.“ Doch damit beginnen die Abbuchungen, oft mehrere hintereinander. Die Varianten seien vielfältig, stets gehe es den Tätern aber darum, die Kontodaten in Erfahrung zu bringen.

Das Kriminalitätsfeld ist ein Millionengeschäft. Die gut organisierten Täter befehligen Call-Center, überrumpeln ihre Opfer mit ausgeklügelten Inkasso-Verfahren. Und wer einmal auf die Machenschaften hereingefallen ist, der kann damit rechnen, dass die zwielichtigen Anrufe sich häufen, weil seine Daten zwischen den „Geschäftsleuten“ wie eine kostbare Währung gehandelt werden.

Die Betrügereien hätten sich „zu einer modernen Form der Landplage entwickelt“, sagt Verbraucherzentrale-Chef Klaus Müller. Und eine Telefonrechnung anzufechten, sei ein „äußerst mühseliges Unterfangen“.

Weil erfahrungsgemäß etwa die Hälfte der Opfer nicht sofort storniert und rückbuchen lässt, ist das für die Täter lukrativ. Die Telefongesellschaften seien an den Machenschaften nicht beteiligt, sondern zum Inkasso sogar gesetzlich verpflichtet. „Diese Form des Inkassos ist nicht mehr tragbar“, sagt Verbraucherschützer Müller und appelliert an die Politik: Telefonfremde Leistungen - wie die von Gewinnspielfirmen - sollten nur mit Zustimmung der Verbraucher abgerechnet werden dürfen.

Bei unbefugten Abbuchungen sollten die Opfer auf jeden Fall Strafanzeige erstatten, damit es für die Täter teuer wird, rät die Polizei. Verbraucherschützer und Polizei lobten einige Sparkassen, die dazu übergegangen seien, ihre Kunden zu alarmieren, wenn sich verdächtige Abbuchungen häuften.