Fahne mit Adler ist Bundesbehörden vorbehalten
Berlin (dpa/tmn) - Deutschlandfahnen mit dem Adler dürfen nur Bundesbehörden verwenden. Viele Fußball-Fans halten sich nicht daran - obwohl es streng genommen eine Ordnungswidrigkeit ist.
Jetzt ist es klar: Deutschland spielt bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien im Finale am Sonntag (13. Juli) gegen Argentinien. Während des Spiels werden auf den Straßen wieder viele Deutschlandfahnen zu sehen sein. Häufig tragen Fans dabei auch die schwarz-rot-goldene Flagge mit dem Adler in der Mitte mit sich. Was viele nicht wissen: „Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl aus Regensburg. Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. „Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit.“
Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen: „Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden“, sagt Troidl, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.
Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind nur Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Strafbar wird erst die Beschmutzung oder Beschimpfung der Deutschlandfahne. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe.