Gericht: Wenn ein Hund zubeißt, gilt er als gefährlich

Trier (dpa/lrs) - Wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat, gilt er als gefährlich: Die Behörden dürfen dann eine Leine beim Gassigehen wie auch einen Maulkorb in Ortschaften anordnen.

Wie das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 1 L 593/13.TR) am Dienstag mitteilte, bestätigte es damit eine Verfügung der Verbandsgemeinde Kell am See (Kreis Trier-Saarburg) gegen einen Hundehalter, dessen Schäferhundmischling zwei Menschen gebissen hatte. Der Hundebesitzer hatte sich gegen den Leinen- und Maulkorbzwang mit der Begründung gewandt, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig. Dem widersprach das Gericht. Der Hund habe sich als bissig und damit als gefährlicher Hund nach dem Landesgesetz erwiesen, hieß es.