Heil ins neue Jahr: So zündet man Feuerwerk sicher
Köln (dpa) - Es zischt, knallt, blitzt und funkelt: An Silvester kommen Raketenfans und Böllermeister voll auf ihre Kosten. Damit das neue Jahr nicht mit Brandwunden, Knalltrauma oder gar einem Hausbrand beginnt, ist jedoch Vorsicht angebracht.
Und so knallt man sicher:
Balkon abräumen: Vor der Silvesternacht räumt man brennbare Gegenstände wie Möbel oder Hausrat besser von Balkon und Terrasse, damit verirrte Raketen dort keine Brände entfachen können. Auch Fenster und Dachluken sollten geschlossen werden, bevor das Abschießen der Raketen beginnt, rät der TÜV Rheinland in Köln.
Haustiere schützen: Haustierbesitzer sollten Hund, Katze und Co. frühzeitig vor dem Lärm in Sicherheit bringen. Das geht am besten in einem Raum mit geschlossenen Fenstern, der nicht direkt an der Straße liegt, erläutert der Berliner Tierschutzverein. Vogel- und Kleintierkäfige zusätzlich abdecken.
Nummer prüfen: Verbraucher sollten darauf achten, dass die Feuerwerkskörper entweder das CE-Zeichen verbunden mit einer Registriernummer und einer Identifikationsnummer oder eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen.
Gebrauchsanweisung beachten: Nicht einfach drauflos böllern! „Man sollte sich die Gebrauchsanleitung vor zwölf Uhr durchlesen, möglichst in nüchternem Zustand“, empfiehlt BAM-Sprecherin Ulrike Rockland. Wichtig sei, sich hinterher auch tatsächlich an die Hinweise zu halten, mahnt Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI). Er rät außerdem davon ab, selbst an Feuerwerkskörpern herumzubasteln. Um Unfälle zu vermeiden, sollten nur jene Silvestergäste Feuerwerkskörper zünden, die nicht beschwipst sind.
Nur im Freien böllern: Egal ob Raketen, Römische Lichter, Vulkane oder Schwärmer - Feuerwerksartikel der Klasse 2 dürfen laut VPI nur im Freien abgebrannt werden. F2 steht dabei für Feuerwerk der Kategorie 2, das nur von Über-18-Jährigen gekauft und angezündet werden darf. Das Abfeuern von Silvester-Feuerwerk ist nur am Silvester- sowie am Neujahrstag erlaubt.
Korrekt aufstellen: Vor allem Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe - „denn sie sollen ja nicht auf Omas Balkon landen“, sagt Ulrike Rockland. Damit eine Rakete senkrecht durchstarten kann, fixiert man sie am besten vor dem Zünden in einem Getränkekasten mit leeren Flaschen. Auf dem Balkon ist Feuerwerk tabu: „Dann ist man gezwungen, schief zu schießen - und trifft möglicherweise doch das offene Fenster des Nachbarn.“ Das gilt besonders für Mieter von Mehrfamilienhäusern.
Abstand wahren: Feuerwerkskörper sollte man nicht aus der Hand zünden. „Auch Böller sollte man auf den Boden legen, anzünden und zurücktreten“, so Rockland. Stets ist der Sicherheitsabstand zu wahren, der auf der Packung steht. Auch auf ausreichenden Abstand zu Gebäuden, Bäumen, Autos und Menschen ist zu achten. In der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern ist das Abfeuern von Raketen laut Sprengstoffgesetz ganz verboten, ebenso in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen. Wer leichtfertig Feuerwerkskörper oder nicht zugelassene Pyrotechnik abfeuert, haftet auch für die dabei entstehenden Schäden, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Blindgänger nicht erneut zünden: Wenn etwas nicht auf Anhieb zündet, darf es keinesfalls nochmals angezündet werden. Solche Blindgänger werden am besten mit Wasser übergossen und entsorgt.
Gehörschutz tragen: Wer empfindlich ist, trägt lieber einen Gehörschutz: TÜV-Angaben zufolge kann ein explodierender Knallkörper einen Lärmpegel von bis zu 160 Dezibel entwickeln - das sei in etwa so laut wie ein Gewehrschuss in Mündungsnähe. Die Folge eines Knall- oder Explosionstraumas können Hörverlust und Tinnitus sein.