Wechsel zu anderer Arznei meist unproblematisch
Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Krankenkassen vereinbaren mit Pharmaunternehmen Rabattverträge. In der Folge müssen Patienten oft ihre bewährten Arzneimittel gegen billigere Präparate mit dem gleichen Wirkstoff austauschen.
Nur in bestimmten Fällen wird von dieser Regel abgewichen.
Der Wechsel zu einem anderen Medikament sei in der Regel unproblematisch, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn die günstigeren Präparate enthielten die gleichen Wirkstoffe wie die Original-Arzneimittel. Allerdings gebe es Unterschiede in Form, Farbe sowie bei den Konservierungs- und Geschmacksstoffen. Wenn Patienten wissen, dass sie auf bestimmte Stoffe allergisch reagieren, müsse das mit dem Arzt abgeklärt werden. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen könne ein Arzt den Wechsel des Arzneimittels trotz eines bestehenden Rabattvertrages ausschließen. Treten Unverträglichkeiten erst nach der Einnahme des neuen Präparats auf, könne der Austausch des bislang gut verträglichen Medikaments ebenfalls ausgeschlossen werden.