Wirrwarr bei der Lebensmittelkennzeichnung
In zehn Bundesländern gibt es ein Qualitätszeichen — NRW gehört nicht dazu.
Düsseldorf. Beim Kauf von Lebensmitteln lässt sich nicht ohne weiteres erkennen, ob die Produkte aus der Region stammen. Denn für die Kennzeichnungspflicht gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Rahmen, sagt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale. Derzeit gebe es in zehn deutschen Bundesländern Qualitätszeichen, die den Verbraucher auf die regionale Herkunft hinweisen. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen und Hamburg existierten jedoch keine vergleichbaren Siegel.
Lebensmittel tierischen Ursprungs sind allerdings mit einem Identitätskennzeichen versehen. Es gibt dem Verbraucher einen Hinweis auf das Land, Bundesland und den Betrieb, in dem ein Erzeugnis zuletzt behandelt oder verpackt wurde. Woher die Rohstoffe für das betreffende Produkt stammen, ist anhand des Codes jedoch nicht zu sehen.
Bei anderen Lebensmitteln wie Qualitäts- und Prädikatsweinen, Mineralwasser oder Obst und Gemüse gibt es Angaben zur Herkunft: Hier sind Anbaugebiet, Quelle oder Ursprungsland vermerkt. Aber sobald zum Beispiel Obst weiterverarbeitet wird, müsse die Herkunft nicht mehr gekennzeichnet werden, erklärt Andrea Schauff.
Auf den Etiketten von Rindfleisch müssen hingegen umfangreiche Angaben zur Herkunft des Tieres stehen: Sie dokumentieren den Weg von der Geburt, über die Aufzucht und Schlachtung, bis hin zur Weiterverarbeitung. Auch bei Hackfleisch muss angegeben werden, wo das Tier geschlachtet und das Hack hergestellt wurde.
Eine neue Verordnung wurde im April 2011 diskutiert: Danach sollen nicht nur Fleisch, Geflügel und Fisch gekennzeichnet werden, sondern auch Milch, Milchprodukte und Lebensmittel mit nur einer Zutat, erläutert Schauff. Anfang Juli dieses Jahres wird sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag befassen.