Hochzeit, Bußgeld, Steuern – das ändert sich im neuen Jahr
Das Jahr 2009 bringt den Bürgern eine Reihe von Änderungen mit Be- und Entlastungen.
Für Verkehrsdelikte wie Rotlicht-Verstöße, Rasen, Drängeln und unerlaubte Autorennen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum erwischt wird, muss bis zu 3000 Euro zahlen. Drängler werden mit 320 Euro zur Kasse gebeten. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro. Wer über Rot fährt, muss 200 Euro zahlen.
Käufer eines neuen Wagens werden von der Kfz-Steuer ein Jahr lang befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird.
Autofahrer, die den Führerschein abgenommen bekommen, sollen das Fahrverbot nicht durch "Führerschein-Tourismus" im Ausland unterlaufen können. Fahrerlaubnisse, die dann etwa in Osteuropa ausgestellt wurden, sind ungültig.
Die Steuerbelastung von reinem Biodiesel wird auf 18 Cent pro Liter statt auf bisher geplante 21 Cent festgelegt.
Die Maut für schwere Lkw wird zum Teil drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer.
Von Mai an sollen Bahnreisende bei Verspätung und Ausfall von Zügen einen Entschädigungsanspruch erhalten. Ab einer Stunde Verspätung soll ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden, nach zwei Stunden die Hälfte. Kommt ein Nahverkehrs-Zug mindestens 20 Minuten zu spät, können die Fahrgäste ohne Aufschlag auf Fernverkehrszüge umsteigen.
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt von 3,3 auf 2,8 Prozent. Im Gegenzug wird für viele die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) teurer: Für den neuen Gesundheitsfonds ist ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent festgesetzt.
Erstmals wird eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren. Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen Basistarif mit GKV-Leistungen: Dieser Tarif darf maximal 570 Euro kosten. Wer durch den Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen.
Pflegebedürftige erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu wollen die meisten Bundesländer Pflegestützpunkte einrichten. Für Pflegeheime gibt es erstmals Bewertungen nach Schulnoten.
Kirchliche Hochzeiten sind vom 1. Januar auch dann erlaubt, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Allerdings ist eine allein kirchlich geschlossene Ehe rechtlich nicht bindend.
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195Euro.
Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten bis zum zehnten Schuljahr 100Euro für den Schulbedarf.
Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.
Voraussichtlich von April an sollen mehr Steueranreize gelten, um Arbeitnehmer stärker am Unternehmen zu beteiligen. Nach bisherigen Gesetzesplänen steigt der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent.
Die maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch darauf haben.
Nach bislang unverbindlichen Prognosen können Rentner zur Jahresmitte mit einer Erhöhung um 2,75 Prozent rechnen. Auf den selben Aufschlag können Empfänger von Hartz-IV-Leistungen hoffen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Anteil von 56 auf 58 Prozent. Dies gilt für alle Neurentner des Jahres 2009.
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt: In Ostdeutschland monatlich auf 4550 Euro, in Westdeutschland auf 5400 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3675 Euro.
Alle Internet-Verbindungsdaten werden künftig für ein halbes Jahr gespeichert.
Das Bundeskriminalamt (BKA) darf bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Erstmals erhält das BKA das Recht, Verdächtige zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Online-Durchsuchungen bedürfen immer der Genehmigung eines Richters.
Ausländischen Investoren droht bei einem Einstieg in sensible Wirtschaftszweige ein Veto der Bundesregierung. Mit der Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes soll verhindert werden, dass Staatsfonds oder Finanzinvestoren aus Nicht-EU-Staaten zu großen Einfluss in strategisch wichtigen Branchen wie Energieversorgung bekommen.
Für Firmen gibt es bei Neuanschaffungen mehr Steuererleichterungen. Befristet für zwei Jahre wird die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter von 25 Prozent wieder eingeführt.
Vom Staat bezahlte Tagesmütter müssen, wie heute schon private, Steuern zahlen.
Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist.
Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro für Verheiratete liegen.
Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet. Witwer, eingetragene Lebenspartner und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der Freibetrag auf 500 000 Euro angehoben, für Kinder auf 400 000 und für Enkel auf 200 000 Euro.
Berufspendler können für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.
Energieausweise können jetzt bei allen Wohngebäuden verlangt werden. Bisher galt dies nur für Häuser, die vor 1966 fertiggestellt wurden. Käufer und Mieter werden so frühzeitig vor dem Erwerb oder der Anmietung von Wohnungen und Häusern über deren Energie-Zustand unterrichtet.
Eigentümer von Neubauten, die ihren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008 gestell haben, müssen einen Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs für das Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien decken.
Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: im Schnitt von 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten.
Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren.
Jugendliche unter 18 Jahren erhalten auch an Automaten keine Zigaretten mehr.