Konkurrenz für Schornsteinfeger

Vom kommenden Jahr an dürfen auch Handwerker aus dem Ausland in Deutschland kehren.

Düsseldorf. Hausbesitzer müssen sich hin und wieder auf das Dach steigen lassen - oder in den Heizungskeller: Die Sicherheitsüberprüfungen durch einen Schornsteinfeger sind Pflicht. Diese besaßen bislang das sogenannte Kehrmonopol auf die entsprechenden Dienstleistungen. Nun aber bekommen sie Konkurrenz: Die größte Reform des Schornsteinfegerwesens seit 1935 sieht vor, dass grundsätzlich auch ausländische Kaminkehrer und Sanitärbetriebe beauftragt werden dürfen.

Für Kunden bedeutet die Neuerung also eine größere Auswahl und unter Umständen geringere Kosten - sie bringt ihnen aber auch mehr Pflichten. Bis sämtliche Auswirkungen spürbar werden, vergehen allerdings noch einige Jahre.

Im Kern geht es um Folgendes: Ab sofort können Kunden entscheiden, ob sie für die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und Reinigungen den zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder einen ausländischen Dienstleister beauftragen. Auch ein Kaminkehrer aus Frankreich, den Niederlanden, Polen oder Österreich könnte nach der neuen Regelung diese Aufgaben ausführen. "Davon profitieren vor allem Kunden an grenznahen Standorten", sagt Gerhard Luther, Experte für Energieversorgung.

Auf diese Änderung des deutschen Schornsteinfegergesetzes hatte die Europäische Union gedrängt, weil es ihrer Auffassung nach der Dienstleistungsfreiheit widersprach, dass Schornsteinfeger aus anderen EU-Ländern hierzulande nicht kehren durften.

In der Praxis ist aber noch gar nicht gesagt, dass ausländische Betriebe den deutschen Kollegen die Hoheit auf deutschen Dächern streitig machen. Immerhin müssen Kunden die Anfahrtsgebühren berücksichtigen. Dadurch könnte die Rechnung für einen möglicherweise günstigeren Kaminkehrer unter dem Strich teurer ausfallen.

Für viele Immobilieneigentümer dürfte eine gewisse Wahlfreiheit daher erst Realität werden, wenn auch die Konkurrenz auf dem Binnenmarkt wächst. Bislang sichert der Gesetzgeber einem Schornsteinfegermeister ein Monopol in einem von 8000 deutschen Kehrbezirken zu. Andere inländische Schornsteinfeger haben dort vorerst weiter nichts zu suchen.

Das ändert sich erst in vier Jahren, wenn ein bis dahin vereinbarter Bestandsschutz ausläuft. "Derzeit gibt es für Verbraucher noch keine sichtliche Änderung", sagt Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) in St. Augustin bei Bonn.

Frühestens ab 2013 können sich Heizungsbesitzer auch zwischen inländischen Handwerkern entscheiden, die die Heizungsanlage reinigen und warten. Zum Jahresende 2012 könnten die Sanitärbetriebe verstärkt auf den Markt für Schornsteinfegerdienstleistungen gehen. Ob sich das für Verbraucher günstig auswirken wird, ist allerdings noch nicht absehbar. Denn bestimmte hoheitliche Sicherheitsüberprüfungen darf auch dann weiter nur der Schornsteinfeger übernehmen.

Das gilt für die sogenannte Feuerstättenschau sowie für die Bauabnahme neuer Heizungen. Soll der beauftragte Handwerksbetrieb auch diese Aufgaben ausführen, wird er einen ausgebildeten Schornsteinfeger anstellen müssen, sagt Achim Heckel, Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) in Saarbrücken.

Verbraucher erhalten mit den neuen Regelungen langfristig aber nicht nur mehr Auswahl - sie werden auch stärker in die Pflicht genommen. Von 2013 an müssen sie zum Beispiel selbst daran denken, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden. Bislang besuchte der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr.

Künftig wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig - zweimal in sieben Jahren - vom Schornsteinfeger vorgenommen. "Es ist zu befürchten, dass die Mängel an Feuerstätten zunehmen werden.