Mieter: Das Treppenhaus gehört allen

Wer Kinderwagen, Gehhilfe oder Fahrrad im Hausflur abstellt, muss auch auf andere Mieter Rücksicht nehmen.

Berlin. Im Hausflur versperren Kinderwagen den Weg, im ersten Stock hat jemand einen Schuhschrank aufgestellt, auf dem weiteren Weg verzieren Blumen das Treppenhaus: Solche Fälle sind häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Die Grundregel lautet: Ein Recht auf eine besondere Nutzung der Gemeinschaftsfläche haben Mieter nicht. So strikt, dass jeder Kinderwagen aus dem Flur verbannt werden müsste, ist das Recht aber nicht.

"Das Treppenhaus steht allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung", sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Aus diesem Grundsatz folge, dass normalerweise keine Fahrräder in den Hausflur gestellt werden dürfen. "Das muss niemand akzeptieren, dass man sich erst an einem Fahrrad vorbeidrücken muss."

Etwas anderes gelte für Kinderwagen und Geh-Hilfen. Diese dürften Mieter in der Regel im Hausflur abstellen - auch hier gelte aber, dass für andere Mieter noch Platz bleiben muss, gut in ihre Wohnung zu gelangen. "Im Zweifel muss man die Interessen der Beteiligten gegeneinander abwägen."

An einem Beispiel erklärt Ropertz, was das heißen kann: Wenn eine Mutter mit ihren Kindern und dem Einkauf in ein höheres Stockwerk muss, dann könne sie für eine gewisse Zeit das Verständnis der anderen Mieter erwarten, wenn sie einen Kinderwagen im Treppenhaus abstellt. Wenn es aber einen Fahrstuhl gibt, dann habe sie eher kein Recht, den Wagen im Eingangsbereich abzustellen.

Möbel haben nach Ropertz’ Worten im Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen. Aber auch hierbei gebe es Ausnahmen: Wenn ein Vermieter es jahrelang duldet, dass ein Mieter im obersten Stockwerk einen Schrank aufstellt, dann könne diese Nutzung zulässig sein.

Verstöße dokumentieren Mieter, die sich wehren möchten, sollten gravierende Verstöße des Nachbarn gegen die Hausordnung dokumentieren. Schließlich müsse der Vermieter des störenden Mieters durchsetzen, dass dieser sich an die Regeln hält. Doch der Vermieter, der sich in vielen Fällen nur selten im Haus aufhält, hat kaum Möglichkeiten, das Fehlverhalten etwa vor Gericht zu beweisen.