Patientenverfügung: Patientenwünsche sind bindend

Das neue Gesetz, das die Rechte der Kranken stärken soll, hat viele verunsichert. Hier einige Tipps, worauf die Verfasser achten sollten.

Düsseldorf. Eine selbstbestimmte medizinische Behandlung in allen Lebensphasen ist vielen Menschen ein dringendes Anliegen. Die lange politische Debatte um das neue Patientenverfügungsgesetz, das seit 1. September in Kraft ist, hat viele dazu veranlasst, eine Verfügung zu formulieren.

Es hat aber auch viele verunsichert: Was das Gesetz beinhaltet und ob alte Verfügungen noch gelten, ist vielen unklar, hat Juristin Bianca Malchereck-Mahr von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) festgestellt.

Erstmals ist gesetzlich festgelegt, dass Patientenverfügungen, die schriftlich abgefasst sind und die die aktuelle Lebens- oder Erkrankungssituation widerspiegeln, bindend sind. Ärzte müssen sich an diese Behandlungswünsche des Patienten halten. Der Patient muss sich also nicht unbedingt in der Sterbephase befinden, auch bei Demenzerkrankungen kann die Verfügung zur Anwendung kommen. Bisher abgefasste Verfügungen gelten nach wie vor, soweit sie ausreichend konkret sind.

"Keineswegs muss jeder eine solche Verfügung abfassen", sagt Sabine Düver von der UPD. "Wenn einem eine bestimmte Behandlung oder auch Nichtbehandlung am Herzen liegt, sollte man das festhalten". Wer sich unsicher ist, was er eigentlich will, sollte es lassen, rät die Juristin. Was viele nicht wissen: Man kann nicht nur festlegen, was alles unterlassen werden soll, sondern auch, was man ausdrücklich wünscht.

Pauschale Formulierungen lassen viel Raum zur Interpretation. Deshalb lauert hier die größte Gefahr, weil der Arzt im Ernstfall nicht genau weiß, was der Patient wünscht. So konkret wie möglich formulieren, raten die Patientenberater. Lebenserhaltende Maßnahmen pauschal abzulehnen, sei zu allgemein formuliert. Aber dass auf künstliche Ernährung, auf Antibiotika oder Dialyse verzichtet werden soll, sei eindeutig, sagt Malchereck-Mahr.

Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. "Es geht um Leben und Tod, da macht man nicht einfach in einem Formular ein paar Kreuze", warnt Malchereck-Mahr. Viele Patienten wissen über manche Behandlungsmethoden oder Krankheitszustände gar nicht genau Bescheid, um darüber urteilen zu können. Beraten kann der Hausarzt - die Leistung muss man selbst bezahlen, rund 40 Euro sind angemessen. Auch Patientenberatungsstellen wie die UPD und die Deutsche Hospiz Stiftung kommen in Frage.

"Eine Vorsorgevollmacht ist eine sinnvolle und wichtige Vorsorgemöglichkeit", sagt Sabine Düver. Damit ernennt man eine Person, die für einen entscheidet, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Denn Angehörige haben nicht automatisch das Recht dazu. Der Bevollmächtigte stellt im Ernstfall sicher, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird.